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Fahren ohne Helm: Wann eine Strafe droht


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Helmpflicht oder nicht?
Fahren ohne Helm: Dann droht Ihnen eine Strafe


29.11.2024 - 16:27 UhrLesedauer: 2 Min.
Amazon bietet heute eine Auswahl an Fahrradhelmen zu Sparpreisen an. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Auf dem Fahrrad gilt keine Helmpflicht. (Quelle: Rawpixel)

Auf bestimmten Fahrzeugen muss man in Deutschland einen Helm tragen. Welche sind das und wann ist ein Verzicht darauf strafbar? Ein Überblick.

Egal ob Sie Ihre Wege auf dem Motorrad, Moped oder Fahrrad bestreiten: Ein Helm gehört für die meisten aus Sicherheitsgründen einfach mit dazu. Bei einem dieser Fahrzeuge sind Sie allerdings nicht verpflichtet, einen Helm aufzusetzen. Bei den anderen droht Ihnen wiederum mindestens eine Geldstrafe, wenn Sie ohne Kopfschutz fahren. Wir zeigen, was für die unterschiedlichen Fortbewegungsmittel gilt.

Fahrradfahren ohne Helm: Warum keine Strafe droht

Als Fahrradfahrer oder Fahrradfahrerin leben Sie mancherorts besonders gefährlich. Laut Statista verloren allein im Jahr 2023 ganze 446 Fahrradfahrende in Deutschland ihr Leben. Dennoch besteht bis heute weder für Kinder noch für Erwachsene eine Helmpflicht auf dem Fahrrad. Daher fällt auch keine Geldstrafe oder Ähnliches an, wenn Sie ohne Kopfschutz durch die Gegend fahren.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit geht aber die Empfehlung dahin, auch ohne die offizielle Verpflichtung einen Helm auf dem Fahrrad zu tragen. Immerhin schützen Sie sich so, gerade bei Unfällen, vor lebensgefährlichen Kopfverletzungen.

Motorradfahren ohne Helm: Strafe bei Pflichtverletzung

Anders sieht es bei Menschen aus, die beispielsweise auf dem Moped oder Motorrad unterwegs sind. Auch Roller, die eine Geschwindigkeit von mehr als 20 Kilometer pro Stunde erreichen, dürfen Sie nur mit Helm bedienen. Das schreibt Ihnen Paragraf 21a der Straßenverkehrsordnung vor. Zusätzlich sind Sie verpflichtet, Mitfahrende wie Kinder mit einem Helm zu schützen. Sonst drohen, je nach Ausmaß der Regelmissachtung, Geldstrafen oder sogar ein Punkt in Flensburg:

  • Fahren ohne (geeigneten) Helm: 15 Euro Bußgeld
  • Beifahrer oder Beifahrerin ab 18 Jahren ohne Helm: 15 Euro Bußgeld
  • Kind ohne Helm als Beifahrer: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Mehrere Kinder ohne Helm als Beifahrer: 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Nutzen Sie also einen fahrbaren Untersatz, um von A nach B zu kommen, sollten Sie nicht nur auf Ihre eigene Sicherheit, sondern auch auf die der Mitfahrenden achten. Welche Fahrzeuge eine Helmpflicht verlangen, können Sie im Paragrafen 21a der StVO genauer nachlesen. Auf jeden Fall zählen neben Motorrädern auch Quads und Trikes dazu.

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