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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verkehrsregeln E-Scooter: Diese Geschwindigkeit ist erlaubt
Elektrisch auf zwei Rädern unterwegs: E-Scooter sind besonders in Städten für kurze Strecken beliebt. Wie schnell darf man eigentlich fahren?
Seit 2019 sind E-Scooter im Straßenverkehr in Deutschland erlaubt. Teils wird auch von Elektro-Tretrollern oder E-Rollern gesprochen – jedoch wird der zweite Begriff häufig auch für die größeren Motorroller verwendet.
Seit der gesetzlichen Freigabe sprießen die Anbieter von sogenannten Sharingmodellen in den Großstädten aus dem Boden, aber auch zum Kauf werden zahlreiche Modelle angeboten. Dabei gibt es Versionen mit verschiedenen Geschwindigkeitsabstufungen:
- Bis 6 km/h Geschwindigkeit: Diese Modelle waren auch vor der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung schon erlaubt. Sie gelten aufgrund der geringen Leistung nicht als Kraftfahrzeuge, benötigen kein Kennzeichen und keine Versicherung.
- Bis 20 km/h Geschwindigkeit: Bei diesen Rollern handelt es sich rechtlich um Kraftfahrzeuge. Diese E-Scooter benötigen eine Betriebserlaubnis und eine Versicherungsplakette als Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Beim Kauf eines solchen E-Scooters sollten Sie darauf achten, dass das Modell Ihrer Wahl eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) hat. Ohne diese können Sie den Roller nicht versichern.
- Mehr als 20 km/h Geschwindigkeit: Solche E-Roller sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Wer dennoch einen E-Scooter fährt, der höhere Geschwindigkeiten erreicht, hat keine gültige Betriebserlaubnis. In diesem Fall ist ein Bußgeld von 70 Euro fällig. Auf Privatgrundstücken dürfen Sie allerdings mit einem solchen E-Scooter fahren.
Folglich dürfen Sie im Straßenverkehr mit einem E-Scooter nicht schneller als 20 km/h fahren. Zusätzlich gelten natürlich die Verkehrsregeln auch für E-Scooter-Fahrer: Manche Städte haben beispielsweise Zonen mit Tempolimits für E-Scooter eingeführt.
Zusätzlich gelten folgende Regeln:
- Wichtig ist, dass der E-Scooter verkehrssicher ist. Das heißt, er muss bremsen können, steuerbar sein, eine Klingel sowie eine Beleuchtungsanlage mit Reflektoren besitzen.
- E-Scooter, die schneller als 6 km/h fahren können, dürfen nicht auf Fußwegen, sondern nur auf Radwegen, Radstreifen und Fahrradstraßen unterwegs sein. Wenn es solche Wege nicht gibt, dürfen sie auf der Straße fahren – auch außerhalb geschlossener Ortschaften.
- Für E-Roller mit maximal 6 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit gibt es keine Altersbegrenzung. Für höhere Geschwindigkeiten muss man mindestens 14 Jahre alt sein, wenn man im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist.
- Ein Helm ist nicht Pflicht – aus eigenem Interesse sollten Sie ihn jedoch tragen.
- verivox.de: "E-Scooter-Geschwindigkeit"
- ruv.de: "Versicherungspflicht & Co: Das sollten E-Scooter-Fahrer beachten"