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Vollkasko bei Leasing: Wirklich komplett abgesichert?


Ratgeber
Vollkasko bei Leasing: Wirklich komplett abgesichert?

fk (CF)

Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 2 Min.

Für gewöhnlich wird die Vollkaskoversicherung getreu ihrer Bezeichnung auch als volle Absicherung verstanden. Bei Leasingverträgen kann der Begriff allerdings irritieren: Erleidet die Leasingsache einen schweren Unfallschaden, bleibt der Leasingnehmer nicht selten trotz einer entsprechenden Police auf einem Teil der Kosten sitzen.

Differenz zwischen Vollkaskoerstattung und Restwert

Der Grund: Je nach Kilometerstand, Zustand des Fahrzeugs sowie Restwert kann eine Versicherungslücke entstehen, ein sogenannter Gap (englisch für „Lücke“). Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Gaps ist besonders bei einem Totalschaden zu Beginn der Leasinglaufzeit relativ hoch: Wird das Fahrzeug in einen schweren Unfall verwickelt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Vollkaskoversicherung für den gesamten Schaden aufkommt.

Tatsächlich ist die Versicherung verpflichtet, die Entschädigung an den Verhältnissen des Leasinggebers anzulegen, und der ist im Normalfall vorsteuerabzugsberechtigt. Daher muss die Versicherung die Mehrwertsteuer, die zu der Versicherungssumme hinzugerechnet wird, nicht zahlen. Für die Zahlung dieses Betrags wird der Leasingnehmer in die Pflicht genommen. Es kann eine nicht unwesentliche Summe sein, die erbracht werden muss, und so suchen die meisten Leasingnehmer nach einer Möglichkeit, diese Lücke zwischen Versicherungsleistung und Realrechnung zu schließen. (Grundsätze des Leasing: Was Sie beachten sollten)

GAP-Versicherung schließt die Lücke

Zu diesem Zweck gibt es mittlerweile eine eigene Zusatzversicherung, die sogenannte GAP-Police. Eine solche Versicherung zahlt die Differenz zwischen dem, was die Vollkaskoversicherung im Zuge des Totalschadens übernimmt, und dem Restwert-Betrag, den der Leasingnehmer zahlen muss. Gerade bei Fahrzeugen der Oberklasse kann dieser Betrag sehr schnell in einen vierstelligen, stellenweise gar fünfstelligen Bereich hochschießen. Für zusätzliche Aufwendungen, die beispielsweise durch zu viel gefahrene Kilometer entstehen, kommt die GAP-Versicherung allerdings nicht auf. Ansonsten greift eine solche Police nicht nur bei Totalschaden, sondern auch bei Diebstahl – denn auch hier bietet die Vollkaskoversicherung im Rahmen eines Leasingvertrags keinen kompletten Schutz. (Eine GAP-Abdeckung kann beim Leasing sinnvoll sein)

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