Ratgeber Checken Sie das Schaltgetriebe vorm Gebrauchtwagenkauf
Das Schaltgetriebe eines Gebrauchtwagens ist vor dem Kauf gründlich zu überprüfen. Sofern der Verkäufer als Privatperson einen Gewährleistungsausschluss vereinbart, bleiben Sie ansonsten auf etwaigen Schäden im Nachgang sitzen.
Auf Ölflecken achten
Es gibt verschiedene Wege, um das Schaltgetriebe eines Gebrauchtwagens auch ohne große Mechaniker-Kenntnisse auf Herz und Nieren zu überprüfen. Die erste Regel ist sehr simpel: Das Getriebe muss durch und durch trocken sein – Ölflecken weisen dagegen auf einen Verschleißdefekt hin, der sich im Extremfall einige Monate nach dem Fahrzeugerwerb durch eine gesalzenen Reparaturrechnung bemerkbar machen kann.
Lassen Sie das Fahrzeug im nächsten Schritt an und legen Sie bei getretener Bremse den zweiten Gang ein. Anschließend lassen Sie das Kupplungspedal „springen“, indem Sie ruckartig den Fuß wegziehen. Dadurch müssten Sie den Motor abwürgen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist dies ein deutliches Indiz für eine stark abgenutzte Kupplung.
Probefahrt enttarnt Schaltgetriebe-Probleme
Vor dem Kauf führen Sie natürlich auch die obligatorische Probefahrt durch. Dabei achten Sie zunächst darauf, ob der Motor ohne nennenswerte Nebengeräusche läuft. Als nächstes beschleunigen Sie auf etwa 30 km/h und schalten sogleich in den dritten Gang. Wenn Sie jetzt das Gaspedal durchtreten, müsste das Fahrzeug kräftig beschleunigen. Steigt dagegen lediglich die Motordrehzahl an, während die Geschwindigkeit mehr oder weniger dieselbe bleibt, ist dies ebenfalls ein Hinweis auf eine abgenutzte Kupplung. Davon unabhängig müssen sich alle Gänge butterweich und vor allem ohne Nebengeräusch einlegen lassen. Prüfen Sie hierbei explizit das Zurückschalten in den zweiten Gang – hier hapert es bei alten Gebrauchtwagen besonders häufig.