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Auch bei Versteigerungen kommen Sie an einen Gebrauchtwagen


Ratgeber
Auch bei Versteigerungen kommen Sie an einen Gebrauchtwagen

pk (CF)

Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 2 Min.

Für gewöhnlich spielt sich der Gebrauchtwagen-Markt in den Tageszeitungen sowie im Internet ab. Versteigerungen spielen dagegen kaum eine Rolle. Genau hier liegt beim Autokauf aber das Schnäppchenpotential: Mit etwas Glück und nicht selten einer gehörigen Recherchearbeit erstehen Sie gute Gebrauchte unter Marktwert.

Gebrauchtwagen-Zwangsversteigerungen: Nur für Kurzentschlossene

Des einen Leid ist des anderen Freud – dieses Credo gilt bei Immobilienzwangsversteigerungen genauso wie bei Gebrauchtwagen. Pfandhäuser und staatliche Einrichtungen (zum Beispiel Zoll) veräußern in unregelmäßigen Abständen gepfändete oder beschlagnahmte Gegenstände. Dazu gehören auch von Zeit zu Zeit Fahrzeuge jeder Couleur. Solche Versteigerungen sind allerdings relativ selten, die Auswahl begrenzt: Wer sich bereits auf eine bestimmte Marke / Modell fixiert hat, kommt nur selten zum Zuge. Haben Sie dagegen keine klare Vorstellung vom nächsten Fahrzeug, dürfen Sie sich durchaus nach den nächsten Versteigerungsterminen im Internet informieren.

Online-Auktionshaus mittlerweile unbeliebt

Die klassische Online-Versteigerung hat ihren Siegeszug im Internet längst hinter sich. Obwohl zu Beginn der Ära von eBay und Co. noch relativ viele Gebrauchtwagen nach dem Prinzip „Zum ersten, zum zweiten…“ veräußert wurden, hat die Zahl mittlerweile arg abgenommen: Zu groß ist der Risiko eines Verkaufs unter Wert – dementsprechend weichen die meisten Verkäufer auf Festpreisangebote aus.

Versteigerungen: Mitbieten bei Vater Staat

Eine interessante Alternative ist das Angebot Zoll-Auktion.de, bei dem Bund und Länder beschlagnahmte Gebrauchtwagen in einer klassischen Online-Versteigerung veräußern. Der Nachteil: Nicht selten werden die Fahrzeuge ohne Papiere und mit dem Zusatz „Wahrscheinlich manipulierter Tachostand“ veräußert. Obwohl der Weiterverkauf von Diebesgut äußerst unseriös anmutet, ist das Ganze juristisch einwandfrei: Der Höchstbietende erhält eine Bestätigung, die ihn als neuen Eigner ausweist. Selbst wenn die Papiere des Fahrzeugs nicht mehr vorhanden ist, kann dieser damit eine Neuzulassung vornehmen.

Alternativ dazu schauen Sie sich bei spezialisierten Marktplätzen wie Andsold oder Webauto um. Auch beim Platzhirsch eBay gibt es immer noch Gebrauchtwagen-Versteigerungen, auch wenn die Auswahl mittlerweile sehr begrenzt ist.

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