Im Straßenverkehr Was ist bei der Benutzung eines Sicherheitsgurts zu beachten?
Schon seit mehreren Jahrzehnten gilt in Deutschland die Anschnallpflicht in allen Kraftfahrzeugen. Ausnahmen gibt es wenige. Wir erklären die Details.
Die Anschnallpflicht wurde in den 70er-Jahren eingeführt, um die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Ein korrekt angelegter Gurt verhindert, dass die Insassen eines Fahrzeugs bei einem Unfall auf das Lenkrad, das Armaturenbrett oder gegen die Windschutzscheibe prallen und hinausgeschleudert werden. Wird der Gurt jedoch nicht richtig angelegt, kann er seine Schutzwirkung nicht erfüllen und ist nutzlos. Worauf Sie dabei achten müssen und welche Ausnahmen es gibt, beschreiben wir in diesem Artikel.
So legen Sie den Sicherheitsgurt richtig an
- Ein Gurt pro Person: Jeder Passagier braucht einen eigenen Sicherheitsgurt. Schnallen Sie sich niemals zu zweit mit dem gleichen Gurt an, egal ob Sie eng nebeneinander oder aufeinander sitzen.
- Gurt verläuft über die Schulter: Führen Sie den Sicherheitsgurt nicht unter der Achsel hindurch, sondern legen Sie ihn immer über die Schulter. Bei einem Unfall kann der falsche Verlauf dramatische Folgen haben.
- Nichts verdrehen: Der Sicherheitsgurt schützt Sie bei einem Unfall nur, wenn er nicht verdreht ist und straff sitzt. Bevor Sie ihn anlegen, entwirren Sie ihn.
- Fest anlegen: Ziehen Sie den Gurt fest und lassen Sie ihn ins Gurtschloss einrasten. Der Gurt muss flach am Becken, an der Brust sowie in der Mitte des Schlüsselbeins zwischen Nacken und Schulter anliegen.
- Keine Beschädigungen: Ein verschlissener oder eingerissener Gurt verliert seine Wirkung. Versuchen Sie nicht, die schadhaften Stellen selbst zu reparieren. Ein beschädigter Sicherheitsgurt muss ersetzt werden.
- Keine dicke Jacke: Ziehen Sie vor dem Anschnallen Ihre dicke Winterjacke oder Ihren Mantel aus. Die Kleidungsstücke dämpfen die Wirkung des Sicherheitsgurtes.
Fahren Sie erst los, wenn alle Passagiere in Ihrem Auto ordnungsgemäß angeschnallt sind. Lässt es die Situation zu, prüfen Sie während der Fahrt regelmäßig, ob die Kinder noch angeschnallt sind.
Gibt es Ausnahmen von der Anschnallpflicht?
Grundsätzlich gilt die Anschnallpflicht für jeden. Doch unter gewissen Bedingungen gibt es Ausnahmen. Bei einer vorliegenden Erkrankung ist es auf Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde möglich, sich von der Gurtpflicht zu befreien. Selbstverständlich ist dafür ein ärztliches Attest notwendig. Bei Personen mit einer Körpergröße von weniger als 150 cm ist eine Befreiung von der Gurtpflicht möglich. Es gilt die angegebene Größe im Personalausweis.
Weitere Ausnahmen gelten für diese Personen:
- Post- und Paketzusteller im Haus-zu-Haus-Verkehr
- Buspersonal, das sich um besonders betreuungsbedürftige Personengruppen kümmert
- Fahrgäste in Bussen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes
Sind Sie mit Ihrem Auto in Schrittgeschwindigkeit unterwegs, beispielsweise beim Rückwärtsfahren, müssen Sie sich nicht anschnallen. Auch wenn Sie mit einem Bus fahren, in dem die Beförderung stehender Fahrgäste erlaubt ist, gilt die Gurtpflicht nicht.
- adac.de: Anschnallpflicht in Deutschland
- Eigene Recherche