Urteil Reparatur dauert lange: Zahlt Versicherung Nutzungsausfall?
Bautzen (dpa/tmn) - Auch unverschuldet Geschädigte haben eine sogenannte Plicht zur Schadenminderung. Wer dieser aber nachkommt, muss nicht damit rechnen, dass etwa ein Anspruch auf Nutzungsausfall verloren geht.
Beispielsweise wenn eine Reparatur länger als gewöhnlich dauert. Das zeigt ein Urteil des Amtsgericht Bautzen (Az.: 21 C 570/20), auf das der ADAC hinweist.
Im Fall erlitt ein Autofahrer unverschuldet einen Unfallschaden. Nach Reparaturfreigabe widmete sich eine Werkstatt dem beschädigten Auto. Doch die Reparatur verzögerte sich, so dass der Mann für fast zwei Monate eine Nutzungsausfallentschädigung verlangte. Die wollte die gegnerische Versicherung aber nicht zahlen. Die überlange Reparatur sei ein Verstoß gegen die Pflicht zur Schadenminderung. Eine andere Werkstatt hätte beauftragt werden müssen. Ein Gericht musste klären.
Der Autofahrer bekam dabei Recht. So habe dieser wöchentlich in der Werkstatt nachgefragt und zur zügigen Erledigung aufgefordert. Als Antwort bekam er coronabedingte Lieferverzögerungen zu hören. Laut Gericht sei nicht mehr zumutbar gewesen. Eine Alternative hätte der Mann hier nicht suchen müssen. So musste die Versicherung den Nutzungsausfall voll begleichen.