Werbung für konkretes Auto Online-Anzeige muss Spritverbrauch direkt ersichtlich machen
Osnabrück (dpa/tmn) - Ein Autohändler muss in einer Online-Werbung für ein konkretes Auto direkt Verbrauchsangaben zu dem Fahrzeug machen. Er darf diese Informationen nicht erst in weiteren Links mitteilen. So urteilte das Landgericht Osnabrück (Az.: 13 O 230/21).
In dem Rechtsstreit hatte ein Autohaus auf seiner Facebookseite den Post eines Autoherstellers zum Abschneiden eines bestimmten Kleinwagenmodells bei einem ADAC-Vergleich geteilt. Die Werte zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen erschienen aber erst nach einem gesonderten Klick in einem weiteren Textfeld.
Das Autohaus habe damit den Verbrauchern Pflichtangaben vorenthalten und sie in ihrem gesetzlich geschützten Informationsinteresse benachteiligt, befand das Landgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich.