Aktuelles Urteil Darf ein Bürger Autoherstellern eine Bauweise aufzwingen?

Ein Mann verklagte einen der größten, deutschen Autohersteller. Der Grund: Er war mit der Bauweise des Elektroautos nicht einverstanden. Müssen sich Volkswagen und Co. nun an die Kundenvorgaben halten?
Ein einzelner Bürger darf Autoherstellern nicht vorschreiben, wie sie ihre Elektroautos zu bauen haben. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) bestätigte nach einer Mitteilung vom Mittwoch damit eine Entscheidung des Landgerichts Braunschweig, das den Antrag des Mannes zuvor zurückgewiesen hatte.
Kläger wollte keine Batterien im Auto
Der Mann wollte mit seiner Klage Volkswagen durch eine einstweilige Verfügung dazu zwingen, anstelle von Batterien wasserstoffbetriebene Generatoren in den Autos zu verbauen. Seiner Auffassung nach drohten durch die Batterieherstellung große Klima- und Gesundheitsschäden. (OLG Az.: 9 W 13/19)
Das sah das OLG anders: Zivilrechtlich dürfe der Kläger nicht bestimmen, ob batteriebetriebene Elektrofahrzeuge gebaut und verkauft werden dürften oder nicht. Da diese Entscheidung alle Autohersteller betreffe, falle die Entscheidung in den Zuständigkeitsbereich des Gesetz- und Verordnungsgebers. Zudem sei die Beschwerde des Antragstellers unzulässig, weil er sie ohne Rechtsanwalt eingelegt habe.
Prozesskostenhilfe stehe dem Antragsteller ebenfalls nicht zu. Der Kläger wollte sich das nicht gefallen lassen und wandte sich mit einem weiteren Prozesskostenhilfeantrag an den Bundesgerichtshof, der den Antrag inzwischen zurückgewiesen hat. (Az.: I ZA 5/20)
- Nachrichtenagentur dpa-AFX