Verkehrsrecht Carsharing-Anbieter muss Kunden-Schuld an Schäden nachweisen
Andernach (dpa/tmn) - Bei Schäden an Carsharing-Autos ist der Anbieter in der Beweispflicht.
"Hier kann man eine Parallele zur Mietwagen-Rechtsprechung sehen", erklärt der Verkehrsrechtler Jens Dötsch. "Hier sagen die Gerichte unisono, dass der Anbieter einem nachweisen muss, dass man die Schuld an einer Beschädigung trägt." Wer ein Fahrzeug ordnungsgemäß abstellt, kann nichts dafür, wenn anschließend jemand mit einem Schlüssel den Lack zerkratzt. "Diesen Schaden müsste man nicht tragen."
Generell schreiben die Geschäftsbedingungen der Anbieter in der Regel vor, dass man sich vor dem Losfahren vergewissern muss, dass das Auto keine Schäden aufweist. Das sollte man auch tun, rät Dötsch. Wer dann zum Beispiel einen Lackschaden findet, kann diesen dem Unternehmen melden. Das erspart im Zweifel unnötigen Ärger.
Tatsächlich sei es für Anbieter in der Praxis oft nicht einfach, Nutzern rechtssicher Schäden nachzuweisen, sagt ein Branchenexperte - gerade bei Bagatellen. Um tatsächlich einen Nutzer dafür haftbar zu machen, müsste sich eine Firma schon sehr sicher sein.
Systeme, die stärkere Erschütterungen so aufzeichnen, dass sie sich dem einzelnen Nutzer zuordnen lassen, seien in den Fahrzeugen nicht verbaut. Die Computer erfassen demnach nur die Wegstrecke, die in der Nutzungszeit zurückgelegt wird - zu Buchungszwecken.
Beim Anbieter Share Now (Car2go und DriveNow) etwa werden nur die Standorte zu Beginn und Ende der Buchung und die Zeit in Minuten dazwischen erfasst - nicht aber die konkret gefahrene Zahl an Kilometern, wie ein Sprecher sagt. Ausnahmen gelten nur bei Stunden-Paketen mit Inklusiv-Kilometern: Hier werde die gefahrene Kilometeranzahl gemessen.
Gleichwohl teilte Share Now mit, dass man in anderen Ländern Dashcams teste. Mit Hilfe der hinter der Frontscheibe angebrachten Kameras könne man Unfallhergänge während einer Miete besser nachvollziehen. "In eingeschränktem Maße können diese Geräte auch G-Kräfte messen, die auf das Auto einwirken", hieß es weiter.
Personenbezogene Daten würden dabei aber keine gespeichert, die Messung und Aufzeichnung erfolge unter Beachtung jeweils gültiger Datenschutzbestimmungen. "In Deutschland werden derzeit keine Dashcams eingesetzt."