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Justizsenator: Ein Drittel aller Gebrauchtwagen sind manipuliert


Justizsenator fordert Transparenz
Ein Drittel aller Gebrauchtwagen sind manipuliert

Von dpa-tmn
26.04.2017Lesedauer: 2 Min.
Der Kilometerstand eines Gebrauchtwagens bestimmt den Wert.Vergrößern des BildesDer Kilometerstand eines Gebrauchtwagens bestimmt den Wert. (Quelle: dpa)

Bundesweit sind nach Einschätzung des Berliner Justiz- und Verbraucherschutzsenators Dirk Behrendt weiterhin viele Gebrauchtwagen mit manipulierten Tachometern auf der Straße.

Betroffen sei nach seinen Informationen ein Drittel aller gebrauchten Fahrzeuge, sagte der Grünen-Politiker. Das sei nicht nur für Käufer ein Ärgernis – auch Autohändler büßten so Vertrauen ein.

Weniger Kilometer bedeuten mehr Geld

Mit zurückgedrehten Tachoständen ließen sich deutlich höhere Preise erzielen. Durch die Digitalisierung der Kilometerzähler seien Manipulationen noch einfacher geworden.

Belgischer "Car-Pass" als Vorbild

Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollen demnach auf der Konferenz der Verbraucherschutzminister im Kampf gegen solche Fälschungen einen gemeinsamen Beschlussantrag vorlegen. Anliegen sei, Käufer wirksamer zu schützen. Ein Vorbild sei beispielsweise Belgien, wo Gebrauchtwagen nur mit einem "Car-Pass" verkauft werden dürften, der alle Kilometerstände von Inspektionen und Reparaturen enthält.

Europaweites Verbot von Tachomanipulationen

Zu den Forderungen an die Bundesregierung gehört auch die Einführung einer Datenbank. Zudem müsse sich die Autoindustrie zu einem besseren Schutz ihrer Fahrzeuge verpflichten. Auch Sanktionen sollten verschärft werden. Die Regierung solle sich überdies für ein europaweites Verbot von Tachomanipulationen einsetzen.

ADAC: Tachobetrug lässt sich nur schwer nachweisen

Tachobetrug lässt sich technisch oft nicht nachweisen. Darauf weist der ADAC hin. Doch ein prüfender Blick in die Unterlagen des Wagens kann Indizien dafür liefern. Das gilt etwa, wenn sich Unstimmigkeiten in Prüfberichten, Serviceheften, Tank- oder Werkstattquittungen oder etwa auf Anhängern im Motorraum häufen.

Der ADAC nennt ein Beispiel, das stutzig machen sollte: Wenn etwa ein Ölwechsel beispielsweise bei 180.000 Kilometern fällig sei, aber das Auto erst 100.000 Kilometer gelaufen sein soll. In der Regel sei aber ein Wechsel spätestens alle 30- bis 40 000 Kilometer fällig.

Verdächtig: "Kilometerstand abgelesen"

Ein verwohnter Innenraum bei angeblich niedrigem Kilometerstand sei alleine auch kein Beweis, könne aber ein weiteres Mosaiksteinchen sein, das auf Manipulationen hinweisen kann, so der ADAC. Auch ein Kontakt zum Vorbesitzer könne Aufschluss zum Beispiel über den Kilometerstand beim damaligen Verkauf geben.

Schließlich rät der Club dazu, sich nicht auf Formulierungen wie "Kilometerstand abgelesen" einzulassen, sondern sich im Kaufvertrag schriftlich die tatsächliche Laufleistung bestätigen zu lassen.

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