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Rückrufaktionen: Muss einem Rückruf Folge geleistet werden?


Recht & Verkehr
Muss einem Rückruf Folge geleistet werden?

Von dpa-tmn
28.05.2013Lesedauer: 1 Min.

Ein Auto-Rückruf gefällt weder den Herstellern noch den Kunden - das kostet Zeit und den Kunden oft Geld. Aber: Autohersteller starten Rückrufe, um Produktmängel an bereits verkauften Fahrzeugen zu beseitigen.

Rückrufaktionen: KBA überwacht Sicherheit

Die Halter betroffener Pkw werden über die Aktion benachrichtigt - entweder vom Hersteller selbst oder vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde überwacht die Sicherheit von Straßenfahrzeugen.

Auto kann stillgelegt werden

Wer das Problem nicht beheben lässt, muss damit rechnen, dass sein Auto stillgelegt wird, erklärt der TÜV Nord. Rückrufe sind für die Fahrzeughalter fast immer kostenlos.

Hersteller muss KBA informieren

Grundsätzlich muss ein Hersteller immer das KBA informieren, wenn er von einer Gefahr durch seine Fahrzeuge erfährt. Die Behörde kann einen Rückruf anordnen, wenn der Hersteller sich dagegen sperrt.

Amt überwacht Besserungen

Ruft ein Unternehmen Fahrzeuge von sich aus zurück, prüft das KBA, ob die Mängel plötzlich gefährlich werden können - zum Beispiel weil die Lenkung ausfallen kann. Dann überwacht das Amt die Nachbesserungen.

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