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Deutsche Bahn: Neue Stornogebühren für Flexpreis-Tickets ab Sonntag


Betrifft Flexpreis-Tickets
Bahntickets: Neue Gebühren bei Stornierungen

Von dpa
13.12.2024Lesedauer: 2 Min.
Neue Regeln zum Stornieren von Flextickets: Das ändert sich bei der Bahn ab dem 15. Dezember.Vergrößern des Bildes
Neue Regeln zum Stornieren von Flextickets: Das ändert sich bei der Bahn ab dem 15. Dezember. (Quelle: Sean Gallup/getty-images-bilder)
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Eine Ticketkategorie der Bahn lässt sich künftig nicht mehr spontan kostenfrei stornieren. Das müssen Bahnreisende ab Sonntag bei Ihrer Buchung beachten.

Schlechte Nachrichten für alle, die gerne spontan unterwegs oder gar auf flexible Buchungen angewiesen sind: Bei der Deutschen Bahn verschlechtern sich die Stornierungsbedingungen. Flexpreis-Tickets, die ab Sonntag (15. Dezember) gebucht werden, können nicht mehr kostenfrei storniert oder umgetauscht werden – zumindest nicht mehr unter acht Tagen Vorlaufzeit, wie die Bahn mitteilt.

Wer später storniert, muss draufzahlen: Zehn Euro werden fortan fällig, wenn man das Ticket zwischen sieben Tagen und einem Tag vorher umtauschen oder erstattet bekommen will. Stornierungen ab dem ersten Geltungstag des Tickets schlagen mit 30 Euro zu Buche – vorher waren es 19 Euro. Bei Fahrkarten mit Hin- und Rückfahrt gilt immer der Tag der Hinfahrt als erster Geltungstag.

Der Fahrgastverband Pro Bahn kritisierte die Erhöhung. "Fahrgäste, die den teuren Flexpreis bezahlen, schätzen die bisherige Flexibilität als Kernfunktion dieses Fahrscheins", monierte Pro-Bahn-Tarifexperte Jörg Bruchertseifer. Aus seiner Sicht "erschweren diese neuen Regelungen die flexible Reiseplanung und erhöhen das finanzielle Risiko für kurzfristige und unvorhersehbare Änderungen des beruflichen und privaten Alltags".

Unterschiede zwischen Flexpreis und Sparpreis

Die Bahn unterscheidet mehrere Ticketkategorien im Fernverkehr. Die wichtigsten sind Flexpreis, Sparpreis und Super-Sparpreis – sortiert von der teuersten zur günstigsten.

Größter Unterschied: Man ist mit dem Flexpreis auf der gebuchten Strecke an keinen konkreten Zug gebunden. Dauert das Meeting länger oder hat man zum Beispiel verschlafen, nimmt man den nächsten Zug. Mit Sparpreis-Tickets geht das nicht, sie sind an bestimmte Fernverkehrszüge gebunden.

Bei Sparpreis-Tickets ändert sich nichts an den Stornoregeln: Man kann die Fahrkarte bis vor dem ersten Geltungstag stornieren – das kostet zehn Euro Gebühr. Und: Das gezahlte Geld gibt es nicht zurück, sondern es gibt einen Gutschein im Wert der gezahlten Summe, der drei Jahre gültig ist.

Sonderfall Sofortstornierung

Nicht stornierbar sind Super-Sparpreistickets. Mit einer Ausnahme: Man hat sich bei der Online-Buchung verklickt und nutzt über sein Kundenkonto oder die Auftragssuche auf "bahn.de" die Sofortstornierung, die binnen drei Stunden nach der Buchung möglich ist. Die Option gibt es auch bei Super-Sparpreistickets – dann wird der Fahrpreis erstattet, Extrakosten fallen nicht an.

Aber: Ein Sofortstorno muss laut Bahn vor dem ersten Geltungstag des Tickets geschehen – für Fahrkarten, die man am Tag der geplanten Reise kauft, gibt es die Option nicht. Und: Sie greift nur für online über die Webseite oder die Navigator-App gekaufte Fernverkehrsfahrkarten.

Ebenfalls nicht möglich ist der Sofortstorno bei Tickets, die über die Plattform "international-bahn.de" gebucht wurden. Auch Bahncard-Bestellungen können nicht per Sofortstorno rückgängig gemacht werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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