Gericht urteilt Betrunken E-Scooter fahren: Führerschein darf eingezogen werden
Wer betrunken mit einem E-Scooter fährt, darf als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs gelten. Das hat das Oberlandesgericht in Frankfurt entschieden.
Betrunkene E-Scooter-Fahrer sorgen häufiger für Verkehrsunfälle. Nun hat das Oberlandesgericht in Frankfurt entschieden, dass als Strafe für die Trunkenheitsfahrt sogar der Führerschein entzogen werden kann. Nur in Ausnahmen könne von der Einziehung des Führerscheins abgesehen werden, teilte das OLG am Montag mit. Es verwies die Entscheidung zur Neuverhandlung zurück an das Frankfurter Amtsgericht.
Ein Mann war im Frühjahr 2022 mit einem E-Scooter durch Frankfurt gefahren. Er wurde dabei mit 1,64 Promille Alkohol im Blut aufgegriffen. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro und einem halben Jahr Fahrverbot, wobei ihm der Führerschein nicht entzogen wurde.
Gegen letztere Entscheidung wandte sich die Staatsanwaltschaft. Das Oberlandesgericht gab ihr nun Recht. Eine Trunkenheitsfahrt begründe eine Regelvermutung, derzufolge der Betroffene ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sei. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einziehung des Führerscheins seien hier gegeben, urteilten die Richter.
Unfall mit E-Scooter könnte zu tödlichen Verletzungen führen
Das Amtsgericht habe in diesem Fall zu Unrecht einen Ausnahmefall angenommen. Dass der Mann E-Scooter statt Auto gefahren sei, wodurch andere Menschen nicht in gleichem Maße in Gefahr gewesen seien, sei als Argumentation nicht überzeugend.
Der Sturz eines Radfahrers oder Fußgängers durch einen Zusammenstoß mit einem E-Scooter könne erhebliche oder gar tödliche Verletzungen verursachen. Zudem seien Ausweichmanöver anderer, stärker motorisierter Verkehrsteilnehmer durch alkoholbedingte Fahrfehler möglich.
- Material der Nachrichtenagentur afp
- ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de: Mitteilung vom 5. Juni 2023