Bußgelder möglich Gericht: Tesla muss vor Fahrzeugfunktion warnen
Ein Auto, das alles im Blick hat – damit könnten Passanten nicht einverstanden sein, urteilte ein Gericht. Für Tesla hat das jetzt Konsequenzen.
Das geparkte Auto hat alles im Blick: Der sogenannte "Wächtermodus" soll Tesla-Fahrern ein besonders sicheres Gefühl geben. Per Kamera überwachen die stehenden Autos ihre Umgebung, um mögliche Bedrohungen zu erkennen und im Ernstfall Alarm zu schlagen. Doch die Funktion ist aus Datenschutzgründen umstritten – und Verbraucherschützer haben nun vor Gericht erreicht, dass Tesla seine Werbung für den "Wächtermodus" ändern muss.
Bußgeld bei aktiviertem Wächtermodus möglich
Datenschützer kritisieren den "Wächtermodus" seit einiger Zeit, da bei den laufenden Kameraaufnahmen kein Einverständnis von Passanten eingeholt wird. Vor dem Landgericht Berlin erklärte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (VZBV), die Besitzer der E-Autos hätten den Modus "nicht ohne massive Datenschutzverstöße nutzen" können: "Sie riskierten ein Bußgeld, wenn der Modus aktiviert war."
Das Gericht gab den Verbraucherschützern recht: Diese Information habe in der Werbung für die Funktion gefehlt. Tesla habe dem VZBV zufolge eine Unterlassungserklärung abgegeben und dürfe so nicht mehr werben. Das Unternehmen äußerte sich zunächst nicht zum Ausgang des Verfahrens.
Im Benutzerhandbuch auf der deutschen Tesla-Webseite wurde jedoch eine Warnung an die Kunden zum "Wächtermodus" eingefügt: "Allein Sie sind dafür verantwortlich, alle vor Ort geltenden Vorschriften und Eigentumsvorbehalte im Hinblick auf die Verwendung von Kameras zu prüfen und einzuhalten."
Gericht: Keine Änderungen bei Aussagen zu Umweltfreundlichkeit
Gescheitert ist der Verband mit einem zweiten Aspekt der Klage: Er wollte Tesla zur Änderung von Aussagen über die Umweltfreundlichkeit seiner Fahrzeuge zwingen. Der VZBV hatte angeprangert, dass Tesla den CO2-Ausstoß seiner Fahrzeuge mit 0 Gramm angibt. Er verwies darauf, dass der Konzern CO2-Zertifikate an andere Hersteller verkaufe, die dadurch ihren Ausstoß erhöhen könnten.
Das Gericht erkannte darin keine Irreführung der Verbraucher. Für sie sei das keine wesentliche Information beim Fahrzeugkauf, denn sie wollten "ein Fahrzeug erwerben, das möglichst wenig CO2 ausstößt". Der VZBV will gegen das Urteil Berufung einlegen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa