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i-Kfz ab September 2023: Auto-Zulassung wird bald deutlich einfacher


Weniger Wartezeiten
Autos anmelden soll ab September deutlich schneller gehen

Von SP-X, ccn

Aktualisiert am 24.08.2023Lesedauer: 2 Min.
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Zulassungsbescheinigung: Auf neueren Exemplaren ist ein Sicherheitscode für die "i-Kfz"-Zulassung zu finden. (Quelle: Arnulf Hettrich via www.imago-images.de)

Das Auto anmelden, ohne ins Amt zu müssen: Das ist bereits seit 2019 möglich. Nun werden die Regelungen deutlich ausgeweitet und sollen Wartezeiten vermeiden.

Die digitale Zulassung eines Autos wird ab 1. September einfacher. Dann ist es möglich, unmittelbar nach der Online-Zulassung mit dem Fahrzeug am Verkehr teilzunehmen, wie das Bundeskabinett nun beschlossen hat. Bislang mussten Fahrzeughalter auf die postalische Übersendung von Plakette und Papieren warten, künftig reicht für den Übergang (bis zu zehn Tage) der digitale Bescheid.

Außerdem können künftig Sonderkennzeichen etwa für Oldtimer, E-Fahrzeuge oder Saisonfahrzeuge digital beantragt werden, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt. Auch die Zulassung durch juristische Personen des Privatrechts, etwa Unternehmen oder Vereine, wird dann über die bestehenden i-Kfz-Portale möglich.

Verkürzung von Wartezeiten

Heißt: Auch Autohäuser und Zulassungsdienstleister können Fahrzeuge digital zulassen, was Wartezeiten verkürzt und sowohl Kunden als auch Behörden entlasten soll. Für diese Großkunden gibt es eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Der Vorteil: Die digitale Zulassung soll über diese i-Kfz-Portale günstiger sein. Somit erstreckt sich die digitale Zulassung auf:

  • Wiederzulassung
  • Umschreibung im Zulassungsbezirk mit Halter- und Kennzeichenwechsel
  • Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk mit gleichem Halter und Kennzeichenwechsel
  • Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Halterwechsel und Kennzeichenwechsel
  • Neuzulassung
  • Adressänderung

Online-Zulassung schon seit 2019

Die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen – "i-Kfz" genannt – wurde schrittweise ab 2019 eingeführt und ist für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1. Januar 2015 verfügbar. Bereits seit 2015 können Kraftfahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden, seit 2017 ist auf diesem Weg zudem die Wiederzulassung möglich. Nutzer benötigen neben einem internetfähigen Gerät einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie spezielle Hardware in Form eines Ausweis-Lesegeräts oder die kostenlose "AusweisApp" des Bundesinnenministeriums.

Verwendete Quellen
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