Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Masken, Führerscheintausch, E-Prämie Das ändert sich 2023 für Autofahrer
Das kommende Jahr bringt zahlreiche Regeländerungen mit sich. Lesen Sie hier, was Sie als Autofahrer 2023 alles beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Führerscheintausch: Diese Jahrgänge sind jetzt dran
- E-Auto-Kaufprämie: Weniger Geld für Käufer
- Keine Förderung mehr für Plug-in-Hybride
- TÜV-Plakette: Diese Farbe muss zur HU
- Maske im Auto: Diese Regelung tritt in Kraft
- Keine höhere CO2-Bepreisung
- Kfz-Versicherung: Neue Regionalklassen
- THG-Quote neu beantragen
Weniger Zuschüsse, fälliger Führerscheintausch und ein erweiterter Erste-Hilfe-Kasten: So lässt sich zusammenfassen, auf was Sie sich beim Autofahren ab Januar einstellen müssen.
Hier sind die Veränderungen im Detail:
Führerscheintausch: Diese Jahrgänge sind jetzt dran
Wenn Sie noch eine alte "Pappe" in Rosa oder Grau haben und zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, müssen Sie sich jetzt ranhalten: Bis zum 19. Januar 2023 können Sie sie noch gegen den neuen, fälschungssicheren Scheckkartenschein umtauschen.
Wenn Sie danach mit dem alten Führerschein erwischt werden, sind zehn Euro fällig und Sie erhalten die Auflage, das neue Dokument nachzureichen. Zum 19. Januar 2024 sind dann die Jahrgänge 1965 bis 1970 fällig. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro.
E-Auto-Kaufprämie: Weniger Geld für Käufer
Die Ampelkoalition hat die Förderung von E-Mobilität neu geregelt und die Kaufprämie für Stromer gesenkt. Infolgedessen sinkt auch der Herstelleranteil. Das bedeutet: Statt der bislang bis zu 9.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines neuen E-Autos gibt es dann maximal 6.750 Euro: Für Fahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis gibt es 4.500 statt 6.000 Euro vom Staat, dazu 2.250 Euro vom Hersteller. Bis 65.000 Euro Nettolistenpreis zahlt der Staat 3.000, die Hersteller 1.500 Euro – und das ab 1. September 2023 nur noch für Privatpersonen.
Für das kommende Jahr stehen 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung, für 2024 noch 1,3 Milliarden. Wenn der Fördertopf leer ist, ist jeweils Schluss mit der Förderung.
Keine Förderung mehr für Plug-in-Hybride
Mit der Neuregelung fällt die Förderung für Plug-in-Hybride, also Autos mit einem Antriebsmix aus Verbrennungs- und E-Motor und externer Auflademöglichkeit, komplett weg. Entsprechende Autos müssen noch bis Jahreswechsel zugelassen werden, um die Prämie zu erhalten.
TÜV-Plakette: Diese Farbe muss zur HU
Wenn Ihr Auto eine rosafarbene TÜV-Plakette am Kennzeichen kleben hat, sollten Sie 2023 zur Hauptuntersuchung. Den Monat erkennen Sie an der oben stehenden Zahl. Die neue Plakette wird orangefarben sein; die nächste Fahrt zum TÜV oder einer anderen Prüforganisation ist dann 2025 fällig.
Ausnahme: Autos, die neu zugelassen werden. Sie erhalten eine blaue Plakette, die drei Jahre lang gültig ist.
Maske im Auto: Diese Regelung tritt in Kraft
Anfang dieses Jahres wurde die Regelung eingeführt, dass im Auto-Verbandkasten zwei Masken mitgeführt werden müssen (medizinische Masken reichen aus, Sie können sie einfach mit in den Kasten legen). Ende Januar endet die Übergangsfrist – wer dann noch immer keine Masken dabei hat, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von fünf Euro rechnen. Als Halter müssen Sie zehn Euro zahlen, wenn Sie Ihr Auto einem anderen Fahrer ohne oder mit einem unvollständigen Verbandkasten überlassen.
Keine höhere CO2-Bepreisung
Gute Nachricht: Wegen der hohen Energiekosten wird die CO2-Bepreisung nicht erhöht, steigt nicht von 30 auf 35 Euro pro Tonne CO2. Das hat direkte Auswirkungen auf den Benzinpreis, der entsprechend zumindest nicht aufgrund dieses Faktors weiter nach oben klettern wird.
Kfz-Versicherung: Neue Regionalklassen
15 Millionen Autofahrer sind von den Änderungen bei den Regionalklassen betroffen, ein gutes Drittel profitiert von einer besseren Einstufung und möglicherweise günstigeren Tarifen.
THG-Quote neu beantragen
Auch in diesem Jahr können Besitzer von E-Autos und E-Rollern sogenannte THG-Zertifikate verkaufen (mehr dazu lesen Sie hier). Zur Meldung benötigen Sie lediglich den Fahrzeugschein; die Höhe der Auszahlungen variiert von Jahr zu Jahr.
- auto-motor-und-sport.de: "Förder-Ende, Führerschein-Tausch & Maskenpflicht"
- bild.de: "DAS ändert sich 2023 für Autofahrer" (kostenpflichtig)