Geschäfte mit Leasingfahrzeugen Betrug: Gericht stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufern
Ein Mann kauft im Autohaus ein Auto. Später stellt sich heraus: Der Gebrauchtwagen war nur geleast. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, wem der Wagen gehört.
Starkes Signal für Autokäufer, die beim Erwerb eines Gebrauchtwagens Betrügern aufgesessen sind: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass der – ebenfalls übers Ohr gehauene – ursprüngliche Eigentümer belegen muss, dass der neue Besitzer beim Kauf nicht "gutgläubig" war. Kann er das nicht, gehört das Auto dem Käufer.
Was war passiert? Ein Autohaus hatte Gebrauchtwagen verkauft, die eigentlich nur geleast waren. Die Käufer waren ahnungslos: Der Mann, der für den betroffenen Käufer den Wagen beim Autohaus abgeholt hatte, hatte vor Gericht glaubwürdig versichert, ihm sei eine echt aussehende Zulassungsbescheinigung Teil II – der frühere Fahrzeugbrief – vorgelegt worden.
Der eigentliche Besitzer, die Leasinggesellschaft von Mercedes, hatte das angezweifelt und forderte das Auto zurück. Doch der BGH fällte ein anderes Urteil: Der Käufer darf das Auto behalten, auch wenn Aussage gegen Aussage steht bei der Frage, ob dem Käufer ein professionell gefälschter Fahrzeugbrief vorgelegt wurde.
Die Leasingfirma muss nun den echten Fahrzeugbrief an den Käufer herausgeben. (Az. V ZR 148/21). Laut Gesetz gehört die Sache dem Käufer, wenn er sie "gutgläubig" erworben hat.
- Nachrichtenagentur dpa