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Brexit: Was sich 2021 bei Reisen nach Großbritannien ändert


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Abseits der Corona-Krise
So verändert der Brexit den Großbritannien-Urlaub künftig

SRT/Hans-Werner Rodrian

Aktualisiert am 11.01.2021Lesedauer: 4 Min.
Reisen nach dem Brexit: Offiziell hat Großbritannien die EU längst verlassen, nämlich am 31. Januar 2020.Vergrößern des Bildes
Reisen nach dem Brexit: Offiziell hat Großbritannien die EU längst verlassen, nämlich am 31. Januar 2020. (Quelle: ZUMA Press/imago-images-bilder)
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London, Hadrianswall oder Loch Ness: Großbritannien hat zumindest abseits der Corona-Pandemie einiges für Touristen zu bieten. Doch welche Folgen hat der Austritt aus der EU für Urlauber? Was gilt es nun zu beachten?

Mal schnell für einen Kurztrip zur Queen, das Ungeheuer Nessie in Schottland auftauchen sehen oder die Kinder in ein Sprachcamp an der Kanalküste schicken: Ferien in Großbritannien sind bislang beliebt, wenn nicht gerade Corona herrscht. Doch jetzt ist die Brexit-Übergangsphase zu Ende, die Briten sind endgültig raus. Was verändert sich dadurch für Urlauber? Wir fassen das Wichtigste zusammen.

Ab wann gilt der Brexit?

Offiziell hat Großbritannien die EU längst verlassen, nämlich am 31. Januar 2020. Seither galt allerdings eine Übergangsfrist, in der sich so gut wie nichts verändert hat.

Diese Übergangszeit wurde zum Jahresende durch das Kooperationsabkommen ersetzt, auf das sich das Vereinigte Königreich und die EU am Heiligabend 2020 geeinigt haben. Damit wurde der ungeregelte Austritt abgewandt, beim Shopping drohen erstmal keine Welthandelszölle, und Privatreisen bleiben visumfrei. Wer aber einen Urlaub plant, für den gilt es trotzdem einiges zu beachten.

Was verändert sich bei der Einreise?

Da ändert sich zunächst wenig. Das Vereinigte Königreich hat nie zum Schengen-Raum gehört, deshalb gab es auch immer Ausweiskontrollen für EU-Bürger. Und Geld getauscht werden musste ja ebenfalls. Für Privatreisen und Messebesuche bis zu einem halben Jahr Dauer wird auch künftig kein Visum nötig sein. Eine Änderung gibt es in neun Monaten: Ab 30. September 2021 reicht für EU-Bürger der Personalausweis nicht mehr, man braucht dann einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate lang gültig ist.

Wird man am Handy bald mobile Daten ausschalten müssen?

Zunächst haben sich die großen drei Telefongesellschaften Telekom, Vodafone und Telefonica festgelegt: Es bleibt "bis auf Weiteres" alles beim Alten. Grundsätzlich sind sie aber nicht mehr an das EU-Roaming-Abkommen gebunden. Immerhin muss man als EU-Bürger weiterhin von seinem Mobilfunkprovider bei Grenzübertritt informiert werden, welche Kosten bei Telefonaten, SMS und Datennutzung entstehen.

Diese Standardinfo beachtet der Großbritannientourist am besten künftig sehr genau. Telefonieren und Datennutzung könnten teure Vergnügen werden. Für wahrscheinlicher halten Fachleute aber Regeln wie mit Island und Norwegen – beide Staaten halten sich auch ohne EU-Mitgliedschaft an die EU-Roaming-Abkommen.

Bin ich in Großbritannien noch krankenversichert?

Bei der Krankenversicherung drohten die größten Änderungen. Bis Ende des vergangenen Jahres erhielten auf der Insel krank gewordene EU-Urlauber alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen kostenlos, wenn sie ihre Europäische Krankenversicherungskarte vorlegten. Das ist vorbei.

Die Europäische Krankenversicherungskarte wird in Großbritannien aber weiter anerkannt, teilt das Europäische Verbraucherzentrum mit. Als Reisender aus der EU tut man trotzdem gut daran, eine private Auslandsreiseversicherung abzuschließen. Die gibt es bereits unter zehn Euro pro Jahr, für Familien unter 20 Euro, und sie empfiehlt sich eigentlich auch ganz unabhängig vom Brexit für jeden gesetzlich und die meisten privat versicherten Urlauber.

Gibt es Änderungen für Autourlauber?

Nein, zumindest zunächst reicht der deutsche Führerschein, ein internationaler Führerschein wird nicht verlangt. Sicherheitshalber sollten Autobesitzer aber eine grüne Versicherungskarte dabei haben. Sie dient als Beweis, dass für den Wagen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist.

Was ändert sich beim Luftverkehr?

Dank des geregelten Austritts Großbritanniens aus der EU ist der Flugbetrieb verhältnismäßig problemfrei ins neue Jahr gekommen. Auch der befürchtete Preisanstieg ist ausgeblieben.

Eine kleine Änderung gibt es aber bei den Fluggastrechten: Die gestehen Passagieren bei großer Verspätung oder Annullierung großzügige Pauschalzahlungen zu. Die gelten weiter, wenn man mit einer EU-Airline oder von einem EU-Airport aus fliegt. Bei Starts aus Großbritannien mit einer Nicht-EU-Airline gelten seit Jahresbeginn dagegen die britischen Regeln. Die sind noch identisch – Großbritannien kann sie aber jederzeit ändern.

Müssen wir künftig Zoll auf Souvenirs zahlen?

Die Handelsvereinbarung zwischen Großbritannien und der EU sieht Zollfreiheit für alle Güter vor. An der Grenze werden also keine zusätzlichen Zölle erhoben. Gezahlt werden muss aber eventuell trotzdem, denn zusätzliche Steuern könnten unter Umständen anfallen, warnt die Verbraucherzentrale. So können die Richtlinien für Freimengen zum Beispiel für Alkohol und Zigaretten eingeschränkt werden. Statt zehn Litern darf bei der Rückkehr in EU-Länder dann dann eventuell nur sehr viel weniger Whisky in den Koffer.

Darf der Hund mit in die schottischen Highlands?

Das war lange die Frage. Am Ende hat sich die britische Regierung aber doch zum EU-Heimtierausweis bekannt. Das ist eine Art Reisepass und Impfausweis für Tiere. Hund und Katz müssen außerdem ein Mikrochip-Implantat tragen.

Ältere Hundehalter erinnern sich: Bis vor einigen Jahren war die Einfuhr von Tieren und deren Rückreise in die EU ein echtes Drama. Die britische Regierung empfiehlt, eine Reise mit Haustier mit einem Vorlauf von mindestens vier Monaten gemeinsam mit dem Tierarzt zu planen (https://www.gov.uk/guidance/pet-travel-to-and-from-great-britain).

Wird Urlaub in Großbritannien billiger oder teurer?

Die gute Nachricht: Bislang ist Großbritannien dank des Brexit deutlich günstiger geworden. Seit der Brexit-Entscheidung ließ das britische Pfund um etwa 15 Prozent nach. So können EU-Urlauber ihre Euro günstiger in britische Pfund tauschen, die Reise wird entsprechend billiger. Das gilt für Restaurantrechnungen genauso wie beim Shoppen an der Oxford und der Carnaby Street.

Das ist allerdings keine Garantie für die Zukunft; zumindest die Hotelpreise sollten wegen der darniederliegenden Geschäftsreisen aber in nächster Zeit nicht anziehen.

Welche anderen Veränderungen könnte es noch geben?

Vorsichtig sein sollten Urlauber, die eine Reise, einen Flug oder ein Hotel in einem der gängigen Portale buchen. Denn die Portale vermitteln nur. Wer da an ein britisches Reisebüro gerät, der ist künftig nicht mehr vom EU-Reiserecht geschützt.

Für Fragen zum Brexit hat die EU eine Telefonhotline auch in deutscher Sprache unter der gebührenfreien Nummer 00800/67891011 eingerichtet. Das Angebot heißt "Europe Direct", stammt von der Europäischen Kommission und gibt Auskünfte von überall in der EU und in jeder Amtssprache der EU. Hilfreich ist auch die Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums: www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/brexit.html

Verwendete Quellen
  • Reiseredaktion SRT
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