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Urlaubsfotos bei Instagram und Co.: Hier können die Fotos teuer werden


Urlaubsfotos in Sozialen Netzwerken
Diese Bilder können teuer werden

Für viele gehört es heutzutage ganz einfach zum Urlaub dazu: Fotos und Videos für die Lieben daheim in die sozialen Medien hochzuladen. Allerdings lauern zahlreiche Tücken, manches ist nicht erlaubt. Wir nennen die fünf häufigsten Stolperfallen.

Aktualisiert am 22.01.2020|Lesedauer: 3 Min.
srt, Hans-Werner Rodrian
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1. Von Einzelpersonen grundsätzlich Zustimmung einholen

Der Mönch vor der griechischen Kapelle und der Nachbar auf dem Liegestuhl haben eines gemein: Beide dürfen – wie alle Menschen – nur fotografiert werden, wenn sie vorher zugestimmt haben. Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber nur, wenn die Personen "nur als Beiwerk (...) erscheinen".

Urlaubsfotos: Wer Fotos im Internet veröffentlichen möchte, muss einiges beachten.Vergrößern des Bildes
Urlaubsfotos: Wer Fotos im Internet veröffentlichen möchte, muss einiges beachten. (Quelle: Berge & Meer/SRT)

Nicht das Anfertigen eines Fotos ist unter Umständen verboten, sondern erst die Veröffentlichung. Den Mönch neben einer griechischen Kapelle dürften Sie also fotografieren und in ein Familienalbum kleben. Anders sieht es aus, falls Sie vorhaben, das Bild in einem Reiseblog zu veröffentlichen. Sicherheitshalber sollten Sie vorher um Erlaubnis bitten. Strittig ist noch die Frage, ob ein Album auf Facebook als "veröffentlichen" gilt oder ob man auf Nummer sicher geht, wenn die Einstellungen "privat" sind.

Keiner Einwilligung des Betroffenen bedarf die Veröffentlichung eines Fotos von einer Versammlung. Der Trachtenumzug in Oberbayern darf also ebenso fotografiert werden wie die Sambaschule in Rio de Janeiro, auch wenn einzelne Personen erkennbar sind. Grundsätzlich sollte man beim Fotografieren von anderen Menschen aber immer überlegen, ob man selbst in dieser Situation fotografiert werden wollte. Im Zweifel gilt: Lieber einmal zuviel um Erlaubnis fragen.

2. Kinderfotos sind besonders heikel

Kinderfotos brauchen gleich zwei Einverständniserklärungen: die der Eltern und die des Kindes selbst, wenn es älter als sieben Jahre ist. Achtung: In anderen Ländern können andere Altersgrenzen herrschen. Also am besten immer alle fragen.

Das gilt übrigens auch als Elternteil. Viele Mütter und Väter veröffentlichen Urlaubsbilder von ihren Kindern im Internet, ohne sich zu fragen, was das eigene Kind möglicherweise in einigen Jahren dazu sagt oder welche Nachteile ihm daraus entstehen könnten.

3. In Museen auf mögliche Fotografieverbote achten

Museen haben das Hausrecht. Der Louvre in Paris kann also entscheiden, ob er Fotos von der Mona Lisa zulässt. Dabei ist es egal, ob man nur das Bild fotografiert oder sich für ein Selfie davorstellt. Fotografieren in Museen ist aber immer erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist.

Und ist es nicht verboten, dann dürfen die Fotos auch veröffentlicht werden. Auch hier kann der Pinnwandeintrag bei Facebook also kaum beanstandet werden. Doch Achtung bei moderner Kunst: Picassos Gemälde beispielsweise sind urheberrechtlich geschützt. Der Schutz gilt in der Europäischen Union (EU) bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers, bei Picasso also noch bis zum Jahr 2043. Dasselbe gilt für fremde, auch abfotografierte Fotos.

4. Bei Architektur herrscht die Panoramafreiheit – aber nicht überall

Auch Architektur ist Kunst. Die Reichstagskuppel in Berlin darf also streng genommen nur mit Einwilligung von Architekt Norman Foster fotografiert werden. Mit einer wichtigen Ausnahme: Wenn man sie von öffentlichem Grund aus fotografiert, so ist das erlaubt (Panoramafreiheit). Bereits aus dem Hotelzimmer zu fotografieren kann aber brenzlig werden. Und mit Drohnen aus der Luft sowieso. Achtung: Panoramafreiheit gilt längst nicht überall im Ausland. Selbst einige EU-Länder wie Italien und Griechenland kennen sie nicht.

5. Militärische Anlagen sind absolut tabu

Militärische Anlagen sind überall auf der Welt tabu. Wer ein entsprechendes Schild sieht, verzichtet also besser auf Fotos. Das Innere von Palästen, Flug- und Schiffshäfen oder auch Moscheen darf nur sehr eingeschränkt fotografiert werden. In großen Moscheen mit vielen Touristen dürfen in der Regel Fotos gemacht werden, in kleineren meistens nicht. In jedem Fall sollten Sie auf das Ablichten der Betenden verzichten.

Wird man beim verbotenen Fotografieren erwischt, droht mancherorts sogar die Konfiskation von Kamera sowie Film- und Speicherkarte.

Verwendete Quellen
  • Reiseredaktion SRT
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