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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vorsorgetipp Reiseimpfungen – Diese Kassen zahlen am besten
Vorsorgen ist billiger, als die Krankheitskosten durch Tropenkrankheiten und andere Reiseinfektionen zu zahlen. Das haben inzwischen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen erkannt. Die Leistung der Krankenkassen sind allerdings extrem unterschiedlich.
Die Stiftung Warentest schreibt in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest, "gerade große Kassen wie Barmer, KKH, AOK Baden-Württemberg und AOK Bayern sind wenig spendabel". Sie geben zum Teil nur 50 bis 100 Euro Zuschuss.
Von voller Erstattung bis Halbierung große Unterschiede
Von den großen Kassen kümmern sich die Techniker Krankenkasse und die Hanseatische am meisten um die Gesundheit ihrer reisenden Mitglieder. Sie erstatten die Kosten für die am häufigsten empfohlenen Impfungen, wenn sich der Reisende vom Vertragsarzt oder Gesundheitsamt impfen lässt und die Ständige Impfkommission die Impfungen empfiehlt. Und sie schließen eine Malaria-Prophylaxe mit ein. Ähnliches gilt für die BIG direkt gesund.
Impfen und Malaria-Prophylaxe ja, aber Kostenerstattung mit Einschränkungen: Das gilt für die HKK Erste Gesundheit (80 Prozent, max. 200 Euro), die Barmer (max. 100 Euro), die AOK Nordwest (80 Prozent, max. 200 Euro) und eine Reihe von Innungs- und Betriebskrankenkassen. Das sieht auf den ersten Blick gut aus, ist aber kaum ausreichend. So kostet allein die Kombi-Impfung gegen Hepatitis A und B um 240 Euro. Bei den AOKs gibt es den generellen Vorbehalt, dass sie Impfungen für Auslandsreisen nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlen. Nachfragen lohnt sich daher. Das gilt auch für Mitglieder von Betriebskrankenkassen. Ihre Kassen sind gegenüber Impfungen für Auslandsreisen generell aufgeschlossen, es gibt jedoch sehr unterschiedliche Regelungen.
Erst auslegen, dann Auszahlung der Krankenkassen
Bei fast allen Kassen gleich ist, dass Reiseimpfungen im Kostenerstattungsverfahren bezahlt werden. Der Versicherte muss das Geld also erst einmal auslegen. Wichtig ist deshalb, sich vom Arzt eine Rechnung geben zu lassen, in der der Name des Geimpften sowie die Kosten für den Impfstoff und für die ärztliche Impfleistung aufgeführt sind. Die Rechnung reicht man bei seiner Kasse ein. Sie erstattet dann den Rechnungsbetrag – allerdings wie bei anderen Kassenleistungen auch abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Die beträgt zehn Prozent des Impfstoffpreises, mindestens jedoch fünf und maximal zehn Euro. Eine Praxisgebühr fällt nicht an.
Keine grundsätzliche Erstattung bei beruflichen Auslandsreisen
Die Impfkosten für berufliche Auslandsreisen werden grundsätzlich nicht bezahlt. Das ist Sache des Arbeitgebers. Einige Kassen haben Sonderregelungen. So übernimmt die Siemens-Betriebskrankenkasse nur 70 Prozent der Kosten. Andere zahlen die ärztliche Impfleistung nicht oder beschränken das Arzthonorar. Was genau bezahlt wird, erfragt man daher am besten vor dem Arztbesuch bei seiner Krankenversicherung.
Schutzimpfungen beim Facharzt mit reisemedizinischer Kompetenz klären
Eine Tabelle mit den Leistungen für Reiseimpfungen bei 25 Krankenkassen ist in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest erschienen, sie ist auch online unter www.test.de/krankenkassen abrufbar. Eine große Übersicht über die Impfleistungen der Krankenkassen ist auch auf der Internetseite des Centrums für Reisemedizin (www.crm.de) unter dem Stichwort "Kostenerstattung" zu finden. Auch das Auswärtige Amt informiert auf seiner Webseite (www.auswaertiges-amt.de) über gesundheitliche Risiken in Reiseländern. Vor allem bei Fernreisen in touristisch weniger besuchte Regionen sollte man jedoch nicht nur auf diese Informationsquellen vertrauen, sondern die Schutzimpfungen in einem individuellen Gespräch mit dem Facharzt klären. Denn wegen wachsender Resistenzen wechseln die wirksamen Medikamente schnell.