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Reisevollmacht für das Kind: Hinweise für Eltern


Reiserecht
Reisevollmacht für das Kind: Hinweise für Eltern

Wenn Ihr Kind ohne Sie ins Ausland fährt, benötigt es eine Reisevollmacht. Erfahren Sie hier, warum diese Einverständniserklärung wichtig ist und worauf es zu achten gilt.

Aktualisiert am 01.09.2015|Lesedauer: 2 Min.
tl (CF)
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Mit Reisevollmacht Personensorge für das Kind übertragen

Unterwegs mit Opa und Oma, Urlaub im Ferienhaus mit den Eltern des besten Freundes, eine Sprachreise nach England: Es kann viele Gründe dafür geben, dass Ihr Kind ohne Sie als Erziehungsberechtigten eine Reise ins Ausland macht. Wichtig ist hierbei, dass Sie eine schriftliche Einverständniserklärung für die Reise aufsetzen und unterzeichnen.

Bevor Sie Ihre nicht volljährigen Kinder alleine oder mit Begleitpersonen in den Urlaub schicken, sollten Sie eine Reisevollmacht schreiben.Vergrößern des Bildes
Bevor Sie Ihre nicht volljährigen Kinder alleine oder mit Begleitpersonen in den Urlaub schicken, sollten Sie eine Reisevollmacht schreiben. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Diese Reisevollmacht muss Ihr Kind während der Reise ins Ausland bei sich führen. Sie übertragen damit offiziell die Personensorge, die grundsätzlich bei Ihnen als Elternteil liegt, an den oder die begleitenden Erwachsenen.

Ohne Einverständniserklärung sind Komplikationen möglich

Wenn Ihr Kind unter 16 Jahre alt ist und ohne Sie verreist, sollten Sie ihm eine Reisevollmacht mitgeben. Ohne die Einverständniserklärung kann sich die Ein- oder die Ausreise in das Zielland verkomplizieren.

Laut dem ADAC ist es in der Vergangenheit besonders in Großbritannien, Griechenland sowie in einigen südosteuropäischen Ländern zu Schwierigkeiten gekommen, wenn Kinder ohne ihre Eltern und ohne Reisevollmacht ein- oder ausreisen wollten.

Reisevollmacht: Worauf Sie achten sollten

Es ist nicht notwendig, die Reisevollmacht selbst zu formulieren. Im Internet finden Sie zahlreiche Vorlagen im PDF-Format, die Sie einfach drucken und ausfüllen können. Bei der Botschaft des Landes, in das Ihr Kind reist, informieren Sie sich über etwaige Besonderheiten bei den Formalitäten. Zur Sicherheit, so das Reiseportal "Kids Away", sollten Sie die Einverständniserklärung zweimal anfertigen – einmal auf Deutsch und einmal in der Landessprache bzw. auf Englisch.

Achten Sie darauf, dass alle Sorgeberechtigten das Dokument unterschreiben. Weiterhin sollten der Reisevollmacht Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten beiliegen.

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