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Im Ausland drohen harte Strafen für Alkohol am Steuer


Alkohol am Steuer
Im Ausland drohen harte Strafen für Alkohol am Steuer

Alkohol

10.08.2015|Lesedauer: 2 Min.
dpa/tmn
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Vier Punkte in Flensburg, Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld: Diese Strafen drohen Autofahrern, wenn sie in Deutschland mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt werden. Im Vergleich zu den Konsequenzen in anderen Ländern erscheint das jedoch harmlos. Nach Angaben des ADAC müssen Autofahrer in Italien ab 1,5 Promille Alkohol im Blut nicht nur ein Bußgeld von mindestens 530 Euro zahlen. Ihr Auto kann auch zwangsversteigert werden. In Dänemark kann der Wagen ebenfalls unter den Hammer kommen, allerdings erst, wenn beim Fahrer mehr als 2,0 Promille gemessen werden. Ist der Fahrer nicht Besitzer des Pkw, sehen italienische und dänische Behörden von einer Zwangsversteigerung ab.

Wer Alkohol trinkt, sollte das Auto stehen lassen.Vergrößern des Bildes
Wer Alkohol trinkt, sollte das Auto stehen lassen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Bis zu 7010 Euro Straße in Großbritannien

In den meisten Nachbarländern gilt, genau wie in Deutschland, die Promille-Obergrenze von 0,5. Ausnahmen gibt es nur in England (0,8 Promille), Polen und Schweden (beide 0,2) sowie in Tschechien und Ungarn (0,0). Wer in Tschechien alkoholisiert fährt, muss mit einem verhältnismäßig geringen Bußgeld ab 100 Euro rechnen. In anderen Ländern liegen die Strafen weitaus höher. Wer beispielsweise in Großbritannien gegen die Regeln verstößt, muss mit einer Strafe von bis zu 7010 Euro rechnen. In Österreich beginnen die Bußgelder für Alkoholsünder bei 300 Euro, in der Schweiz werden umgerechnet mindestens 565 Euro fällig.

Ein kleiner Trost ist zumindest die Zahlungspraxis in einigen Ländern. Bei Sofortkasse oder Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist gibt es in manchen Ländern Rabatte. So gewähren unter anderem Großbritannien, Griechenland, Slowenien und Spanien Nachlässe von bis zu 50 Prozent. Ihren Führerschein können Autofahrer dabei grundsätzlich nicht sofort verlieren. Der Entzug der Fahrerlaubnis obliegt deutschen Behörden.

Für welche Vergehen im Ausland auch harte Strafen drohen, können Sie hier lesen.

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