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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Europäisches Verbraucherzentrum warnt Wann ein Urlaubspreis nach der Buchung erhöht werden kann
Haben Sie eine Reise gebucht und plötzlich verlangt der Veranstalter mehr Geld? Unangenehm, doch in bestimmten Situationen durchaus möglich.
Reiseveranstalter können den Preis einer Pauschalreise unter gewissen Bedingungen nachträglich um bis zu acht Prozent erhöhen, ohne dass eine Zustimmung des Urlaubers nötig ist. Darauf macht das Europäische Verbraucherzentrum aufmerksam. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass es eine Preisanpassungsklausel im Reisevertrag gibt.
Preiserhöhung auch ohne Zustimmung möglich
Im Fall einer Erhöhung muss der Veranstalter Urlauber mindestens 21 Tage vor Abreise informieren und transparent darstellen, wie sich der neue Preis berechnet. Sind alle Bedingungen vom Veranstalter erfüllt, wird eine nachträgliche Erhöhung auch ohne Zustimmung der Reisenden wirksam – sofern sie maximal acht Prozent beträgt.
Preissteigerungen von mehr als acht Prozent sind zwar auch möglich – dann muss der Veranstalter betroffenen Kunden aber eine Frist setzen, in der sie die Erhöhung ausdrücklich annehmen oder von ihrem Vertrag zurücktreten. Erhält man so ein Schreiben, sollte man es auf keinen Fall einfach ignorieren: Denn äußert man sich nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Erhöhung als angenommen, warnen die Verbraucherschützer.
- Nachrichtenagentur dpa