Auswärtiges Amt ergänzt Hinweise Mit diesen Stempeln im Pass dürfen Sie nicht in die USA

Angespannte Stimmung: Deutsche USA-Urlauber sorgen sich wegen gestiegener Risiken bei der Einreise. Was zu beachten ist.
Ein Aufenthalt in den USA steht bei vielen Reisefans ganz oben auf der Wunschliste. Aber zurzeit geht die Angst um. Mehrere Vorfälle bei der Einreise und eine daraus resultierende Ergänzung der Reisehinweise des Auswärtigen Amtes bereiten deutschen Urlaubern Sorgen. Wir erklären, was Deutsche benötigen, um in die USA einreisen zu können und was die Behörden vor Ort als kritisch betrachten könnten.
Was ist genau passiert?
Zuletzt waren drei Fälle bekannt geworden, bei denen Deutsche bei der Einreise in die USA in Abschiebehaft genommen worden waren. Darunter war der Fall des mit einer Greencard in den USA lebenden Deutschen Fabian Schmidt (lesen Sie hier mehr). Er war nach Angaben von Angehörigen nach der Rückkehr aus Luxemburg bei der Einreise in Boston festgenommen worden und sitzt seitdem in einer Haftanstalt. In zwei weiteren Fällen konnten die Betroffenen nach Angaben des Auswärtigen Amts inzwischen nach Deutschland zurückkehren.
Seit diesen Vorkommnissen hebt das Ministerium nun klar hervor, dass eine elektronische Einreisegenehmigung (ESTA) oder ein Visum nicht in jedem Fall zur Einreise in die USA berechtigen. Die Abkürzung ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization (Elektronisches System zur Reisegenehmigung).
Was benötige ich für einen USA-Aufenthalt?
Reisepass: Um in die USA zu reisen, benötigen deutsche Staatsbürger einen biometrischen Reisepass, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes in den USA gültig sein muss. Das gilt auch für Kinder und Babys. Dabei muss es sich um den regulären, bordeauxroten, deutschen Reisepass handeln. Wer nur einen vorläufigen grünen Reisepass besitzt, darf ausschließlich in Verbindung mit einem Visum ins Land.
ESTA: Sie besitzen den regulären bordeauxroten Pass? Dann benötigen Sie kein Visum, sondern können sich über ESTA registrieren. Diese Art des Einreiseantrags ersetzt seit 2009 das Visum und kann online vorgenommen werden. Die Registrierung muss bis spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Deshalb ist es wichtig, sich am besten mindestens eine Woche vor der Abreise darum zu kümmern.
ESTA-Anträge können nur für Reisen mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen gestellt werden. Auch Kinder benötigen sie. Pro Person kostet die ESTA-Genehmigung 21 US-Dollar (etwa 19,30 Euro) und ist für zwei Jahre gültig. Reiseexperten raten dazu, sie ausgedruckt oder digital am Mann zu haben, um sie beim Check-in vorzeigen zu können. Bei der Einreise in die USA wird sie dann von den Beamten elektronisch überprüft.
Wann reicht ESTA nicht aus?
Stempel bestimmter Länder: Personen, die sich nach dem 1. März 2011 im Irak, im Iran, in Syrien, im Sudan, in Libyen, in Somalia, in Nordkorea oder im Jemen aufgehalten haben und nach dem 11. Januar 2021 nach Kuba gereist sind, sind von der Teilnahme am ESTA-Programm ausgeschlossen. Sie benötigen für die Einreise in die USA ein Visum. Dies gilt auch für Reisende, die eine zweite Staatsbürgerschaft der Länder Irak, Iran, Syrien, Sudan oder Kuba besitzen. Ein Visum muss bei der zuständigen US-Auslandsvertretung (Konsulat, Botschaft) beantragt werden.
Kriminalität: Auch wer in Deutschland schon straffällig geworden ist, sollte hier auf Nummer sicher gehen – selbst dann, wenn die Strafe mittlerweile aus dem Führungszeugnis gelöscht worden ist. Rechtsanwalt Jan Gregor Steenberg warnt: "Besonders Drogendelikte werden von den US-Behörden kritisch betrachtet und können ein erhebliches Hindernis für die Einreise darstellen." Er rät dazu, ein reguläres Visum zu beantragen und bei der Antragsstellung in der Botschaft vollkommen transparent zu sein. "Ehrlichkeit ist hier der einzig gangbare Weg."
Was kann bei der Einreise zum Problem werden?
Es ist wichtig, bei der Beantragung von ESTA oder einem Visum wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Am Ende gilt aber, was der US-Grenzbeamte entscheidet, der Ihre Papiere bei der Einreise kontrolliert. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf.
Daher empfiehlt es sich, auf die Fragen des Beamten antworten zu können. Selbst wer kaum Englisch spricht, sollte hier angeben können, warum er in die USA kommt, wen er wo besucht und in welchen Städten oder Hotels übernachtet wird. Hilfreich ist es auch, die Flugbuchung für die Rückreise parat zu haben – oder mindestens Datum und Airline angeben zu können.
Was darf ich beim Aufenthalt nicht falsch machen?
Aufenthaltsdauer: Bereits geringfügige Überschreitungen der genehmigten Aufenthaltsdauer bei vorherigen Reisen können bei zukünftigen Einreisen zu Problemen führen, einschließlich Festnahme und Abschiebehaft.
Kriminelle Handlungen: Jedem USA-Reisenden muss bewusst sein, dass die US-Strafverfolgungsbehörden einer anderen Systematik unterliegen und (vorläufige) Inhaftierungen durchaus auch bei Verkehrsdelikten, wie dem Fahren unter Alkoholeinfluss, möglich sind. So können laut Steenberg schon "nicht bezahlte Strafzettel aus einem vorhergehenden USA-Aufenthalt zu erheblichen Problemen bei der Einreise und einer vorläufigen Inhaftierung führen".
- schriftliches Interview mit Rechtsanwalt Jan Gregor Steenberg
- auswaertiges-amt.de: "Reise- und Sicherheitshinweise USA"
- canusa.de: "Einreiseformulare für die USA"
- frag-einen-anwalt.de: "ESTA und USA-Reise: Auswirkungen einer früheren Vorstrafe"
- esta.cbp.dhs.gov: "Offizielle ESTA-Antragsseite der US-Regierung" (Englisch)