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Brexit: Visum, Zoll & Co. – Das ändert sich für Großbritannien-Urlauber


Visum, Zoll & Co.
Brexit: Was sich ab Februar für Urlauber ändert

Von t-online, agr

Aktualisiert am 01.02.2020Lesedauer: 2 Min.
London: Wer die britische Hauptstadt besuchen wollte, musste auch in den vergangenen Jahren schon bei der Einreise durch die Grenzkontrolle gehen.Vergrößern des Bildes
London: Wer die britische Hauptstadt besuchen wollte, musste auch in den vergangenen Jahren schon bei der Einreise durch die Grenzkontrolle gehen. (Quelle: Ziga Plahutar/getty-images-bilder)
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Nach Monaten voller Verhandlungen ist es soweit: Großbritannien ist kein Teil der EU mehr. Für Reisende bedeutet das in einigen Bereichen Veränderungen.

Der endgültige Austritt Großbritanniens aus der EU hat entscheidende Auswirkungen auf die Wirtschaft und Politik der nächsten Jahre. Aber auch im Kleinen hat der Brexit weitreichende Folgen – etwa für die Reisefreiheit von Urlaubern. Doch was ändert sich ab dem 1. Februar 2020 konkret für UK-Reisende?

Ab wann gilt der Brexit?

Nach dem 31. Januar 2020 und bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine "transition period" genannte Übergangszeit. Während dieses Jahres verhandeln die EU und das Vereinigte Königreich über Bedingungen für Handel, Geschäfte und auch Reisen.

Was ändert sich ab 1. Februar 2020 für Großbritannien-Urlauber?

Für Reisende, die 2020 ins Vereinigte Königreich reisen, bedeutet die Übergangsregelung zunächst Entwarnung: An den derzeitigen Vorschriften ändert sich in vielen Bereichen bis zum Endes des Jahres nichts.

Gibt es nach dem Brexit Ausweiskontrollen?

Großbritannien hat nie zum Schengenraum gehört. Auch für EU-Bürger gab es deshalb immer Ausweiskontrollen bei der Einreise. Urlauber müssen sich dann auch in Zukunft mit einem Reisepass oder Personalausweis als Reisedokument identifizieren.

Reicht für die Einreise ein Personalausweis?

Während der Übergangszeit bis Ende des Jahres 2020 können Großbritannien-Reisende weiterhin auch mit einem Personalausweis ins Land einreisen. Ob das nach Ablauf der Übergangsfrist weiterhin möglich sein wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Wie das Auswärtige Amt mitteilt, soll es aber auch im Falle eines "harten Brexit" nach dem 31. Dezember 2020 für EU-Urlauber möglich sein, mit dem Personalausweis einzureisen.

Benötigen Urlauber nach dem Brexit ein Visum?

Das Auswärtige Amt hat sich auch zu einer möglichen Visumpflicht geäußert. Für kurzfristige Aufenthalte von bis zu drei Monaten soll auch im Falle eines "harten Brexits" nach dem 31. Dezember 2020 kein Visum notwendig sein.

Müssen Urlauber nach dem Brexit Roaming-Gebühren in Großbritannien bezahlen?

Innerhalb der EU müssen Kunden für Mobiltelefonie und Surfen keine Roaminggebühren bezahlen. Bisher galt diese Regelung auch für Großbritannien und soll vorerst auch so weiterbestehen. Die drei größten deutschen Mobilfunkanbieter Telefónica, Vodafone und die Deutsche Telekom haben angekündigt, während der Übergangszeit keine Roaming-Gebühren zu erheben. Ob es dabei auch nach dem endgültigen Austritt Großbritanniens bleibt, steht aber noch nicht fest.

Gelten ab dem 1. Februar neue Regelungen für den Zoll?

Auch aus zollrechtlicher Sicht sollte es während der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 zu keinen Änderungen kommen. Auf welche Regelungen sich die EU und Großbritannien ab dem 1. Januar 2021 einigen, steht noch nicht fest.

Ist ein deutscher Führerschein nach dem Brexit in Großbritannien gültig?

Wie der ADAC mitteilt, ist auch nach dem Austritt Großbritanniens der deutsche Führerschein im Vereinigten Königreich gültig. Ein internationaler Führerschein sei nicht nötig.

Verwendete Quellen
  • Europäische Kommission
  • GOV.UK
  • Auswärtiges Amt
  • Zoll online
  • ADAC
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