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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Bis zu 135 Euro Bußgeld Umfangreiche Fahrverbote im Großraum Paris
Der französische Staat hat zunehmend mit schlechter Luftqualität im Ballungsraum Paris zu kämpfen. Neben, laut Gericht, unzureichenden Maßnahmen gegen die hohe Belastung, trägt die Hitze zu einer zusätzlich hohen Schadstoffbelastung bei. Die Lösung: Fahrverbote.
Wegen hoher Ozonbelastung ist der Autoverkehr in der Region der Millionenmetropole Paris stark eingeschränkt. Rund 60 Prozent der zugelassenen Fahrzeuge seien von den Fahrverboten im Großraum Paris betroffen, berichtet die Zeitung "Le Parisien". Auch in anderen französischen Städten wie Lyon dürfen Autos nur eingeschränkt fahren.
Frankreich und besonders die Region Paris ächzen seit Anfang der Woche unter einer Hitzewelle. Für Donnerstag und Freitag sagen die Meteorologen mehr als 40 Grad in einigen Teilen des Landes voraus.
Bis zu 135 Euro Bußgeld bei Verstoß
Umweltminister François de Rugy hatte erst Anfang der Woche angekündigt, den Autoverkehr bei schlechter Luft im Großraum Paris strenger und umfassender regulieren zu wollen. In der französischen Hauptstadt waren die Regelungen im Kampf gegen Abgase bereits sehr streng. Schadstoffplaketten für Autos sind Pflicht. Am Mittwoch gab es zahlreiche Kontrollen in der Stadt. Wer sich nicht an die Fahrverbote hält, muss je nach Fahrzeug bis zu 135 Euro Strafe zahlen. Für Metro, Bus oder Zug bot der Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs vergünstigte Tagestickets an.
Am Donnerstag und Freitag sollen zahlreiche Schulen im Land geschlossen bleiben. Die französische Regierung hat wegen der Hitze viele Vorsichtsmaßen getroffen. Menschen über 75 Jahre oder mit gesundheitlichen Problemen können Hilfe von den örtlichen Behörden anfordern. Frankreich ist noch immer gezeichnet vom Hitzesommer 2003 – damals kamen Tausende Menschen ums Leben.
Paris hat Fehler im Kampf gegen Luftverschmutzung gemacht
Zu den hohen Temperaturen, die die Ozonwerte steigen lassen, kommen noch die laut französischem Verwaltungsgericht unzureichende Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung. Das hat das Verwaltungsgericht von Montreuil festgestellt.
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Die Maßnahmen, um die Überschreitung bestimmter Schadstoffgrenzwerte zu verhindern, seien nicht ausreichend gewesen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Eine Schadenersatzforderung wies das Gericht allerdings ab.
- Nachrichtenagenturen dpa, dpa-afx