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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Zelten, Feuer machen, Angeln Was bei Outdoor-Trips erlaubt ist – und was verboten
Zelt aufschlagen, Lagerfeuer machen und in der Natur campen? Was romantisch klingt, ist in Deutschland oft verboten. Wer auf Outdoor-Urlaub steht, muss sich an jede Menge Gesetze halten. Was erlaubt ist – und was Urlauber besser bleiben lassen sollten.
Wer in Deutschland mit Zelt, Gaskocher und Angelroute dem Alltag entfliehen möchte, muss sich an Regeln halten. Das fängt bereits beim Camping an. Nicht überall ist Zelten erlaubt. Das regeln die Landeswaldgesetze der Bundesländer.
"Grundsätzlich ist Wildcampen in Deutschland eher nicht gestattet", sagt Tilmann Schwenke vom Verein Naturfreunde Deutschland. In Schleswig-Holstein zum Beispiel ist Zelten verboten. In Sachsen, Bayern, Thüringen und Brandenburg dagegen dürfe mit Erlaubnis des Besitzers im Wald gezeltet werden. Die Genehmigung des Eigentümers zu bekommen – diesen also im ersten Schritt überhaupt ausfindig zu machen – ist aber kompliziert.
Die Regeln sind nicht Schikane – sondern Naturschutz
Einfacher ist es, eine Erlaubnis in einem der 102 deutschen Naturparks zu erhalten. "Im Naturpark Pfälzerwald und im Naturpark Hohes Venn in der Eifel darf mit Genehmigung auf ausgewiesenen Plätzen abseits der Wanderwege und Hütten gecampt werden", sagt Lea Schenkelberg, Referentin Naturschutz und Umweltpolitik beim Nabu.
Warum sind die Regeln in Deutschland überhaupt so streng? Das liegt am Naturschutz. Tiere werden vertrieben, wenn der Outdoor-Urlauber im Wald nach Brennholz sucht und anschließend ein Feuer macht. Daher ist offenes Feuer ohne Genehmigung meist verboten. "Im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald braucht es eine Erlaubnis", bestätigt Hubertus Wörner, der im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten arbeitet. Die Genehmigung muss im zuständigen Amt beantragt werden. Ein Feuer muss generell ständig beaufsichtigt werden, und es darf keine Brandgefahr entstehen.
Bei einem offenen Feuer müssen natürliche Reste verfeuert werden: "Plastikmüll oder behandeltes Holz dürfen nicht verbrannt werden", sagt Schenkelberg. Beim Verlassen der Feuerstelle besonders vorsichtig sein und prüfen, ob wirklich alles gelöscht ist.
Früchte essen und angeln
Weniger Einschränkungen haben Naturreisende, die sich an den Früchten des Waldes bedienen wollen. "Pilze, Früchte, Nüsse oder Kräuter dürfen für den eigenen Gebrauch in einem ortsüblichen Umfang gesammelt werden", sagt Wörner.
Angler brauchen eine meist kostenpflichtige Erlaubnis. Die bekommen sie beim Fischereiberechtigten. Das ist in vielen Fällen der Eigentümer des Gewässers. "Als Mitglied in einem Fischereiverein erhält man diesen Erlaubnisschein meist für die Vereinsgewässer", sagt Wörner. In gewerblichen Angelteichen reicht dies aus. In der Natur brauchen Angler zusätzlich einen Fischereischein, der nach bestandener Prüfung ausgestellt wird. In einigen Bundesländern gibt es zudem Urlaubsfischereischeine. Sie gelten für eine bestimmte Zeit und werden ohne Prüfung ausgestellt.
Um einen Outdoor-Trip in Deutschland gesetzeskonform und ohne schlechtes Gewissen genießen zu können, ist also etwas Recherche vor der Reise notwendig – besonders, wenn der Urlauber durch mehrere Bundesländer reist. Wer die gesetzlichen Regeln missachtet, für den wird es schnell sehr teuer. Bis zu 5.000 Euro Bußgeld kostet illegales Feuermachen – im Zweifel lieber ein warmes Hotelzimmer buchen.
- dpa/tmn