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Scheidungskinder: Erbregelung bei Patchworkfamilien


Testament
Scheidungskinder: Erbregelung bei Patchworkfamilien

Bei einer Scheidung müssen sehr viele Dinge geregelt werden, unter anderem auch die Erbregelung. Wer ist erbberechtigt, wenn nach der Scheidung Vater oder Mutter stirbt, wenn beide eine neue Verbindung eingegangen sind?

19.12.2013|Lesedauer: 1 Min.
ek (CF)
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Scheidungskinder: Das Testament ist wichtig für die Erbregelung

Bei vielen Menschen ist es ein etwas seltsamer Gedanke, schon in jungen Jahren ein Testament zu machen, aber wenn es um die Erbregelung für Scheidungskinder in Patchworkfamilien geht, dann ist es immer sinnvoll, zu einem Notar zu gehen. Der Gesetzgeber macht einen deutlichen Unterschied zwischen den leiblichen Kindern und den Stiefkindern, die in einer gemeinsamen Familie leben.

Ohne ein Testament erbt der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin gar nichts. Auch die Stiefkinder gehen leer aus, denn nur die leiblichen Kinder sind im Falle eines Todes erbberechtigt. Leiblichen Kindern steht ein Pflichtteil aus dem Vermögen des Verstorbenen zu und nur, wenn im Testament die Stiefkinder bedacht werden, dann haben sie ebenfalls ein Anrecht auf das Erbe.

Patchworkfamilie: Heirat ändert die Erbregelung nicht

Viele Paare, die in einer Patchworkfamilie leben, meinen auch ohne Trauschein sei die Erbregelung klar, aber das ist nicht der Fall. Diese Unterschiede werden nicht nur dann gemacht, wenn es ums Erben geht, auch das Sorgerecht unterscheidet nicht zwischen Partnerschaft und Ehe.

Scheidungskinder sind mit ihrem Stiefvater oder der Stiefmutter nicht verwandt, sondern nur verschwägert. Und wenn ein leiblicher Elternteil stirbt, bekommt nicht der neue Ehepartner, sondern der leibliche Vater oder die Mutter das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder.

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