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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Trennung & Scheidung Wie wird die Steuerschuld bei einer Scheidung aufgeteilt?
In einer Ehe wird das Einkommen aus Gründen der Steuerersparnis oft zusammen veranlagt – und deshalb wird die Steuerschuld bei einer Scheidung auch aufgeteilt. Klar ist: Auch wenn Ihr Expartner die Steuerschuld aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit verursacht hat, müssen Sie die Schulden gemeinsam zurückzahlen.
Steuerschuld nach der Scheidung gemeinsam bezahlen
Ganz ähnlich wie bei der Steuererstattung kann die Höhe der jeweils abzuführenden Steuer für jeden Ehepartner fiktiv zugrunde gelegt werden. Das heißt, je nachdem, wie hoch der durchschnittliche Verdienst jeweils ausfiel und welcher Steuerklasse ein Ehepartner zugeordnet war, müssen auch unterschiedliche Beträge zurückbezahlt werden. Wenn die Steuerschuld allerdings nur durch das Einkommen eines Partners entstanden ist, muss auch der andere Partner beim Finanzamt dafür einstehen – die Schulden werden also aufgeteilt. (Steuerrückerstattung bei Scheidung: Wer bekommt wie viel?)
Wenn Sie die Steuerschuld nach der Scheidung nicht bezahlen können
Sind Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse so, dass Sie die offenen Steuerschulden nicht zurückzahlen können, droht im schlimmsten Fall die Zwangsvollstreckung. Denn auch wenn Sie die Steuerschulden nicht verursacht haben, droht das Finanzamt mit der Vollstreckung grundsätzlich immer beiden Eheleuten. Sie sollten daher schon während des Scheidungsverfahrens einen Aufteilungsbescheid erwirken, wenn Sie derjenige waren, der in der Ehe deutlich weniger verdient hat. Dann werden beide Ehepartner getrennt voneinander veranlagt. Lassen Sie sich zu den Details am besten auch von einem Steuerberater unterstützen. (Wem steht der Kinderfreibetrag nach der Scheidung zu?)