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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Finanztipps Kinderfreibetrag: Wem steht er nach der Scheidung zu?
Auch nach einer Scheidung gilt der Anspruch auf den Kinderfreibetrag – aber wem steht er nach der Scheidung zu? Beachten Sie, dass sich der Kinderfreibetrag nicht in jedem Fall steuermindernd auswirkt. So hängt es vor allem von der Höhe des Jahreseinkommens ab, ob sich der Kinderfreibetrag für Sie lohnt oder nicht. Liegen Sie mit Ihrem Jahreseinkommen unter 50.000 Euro, macht sich der Freibetrag steuerlich nicht bemerkbar, da hier der Bezug von Kindergeld generell lohnenswerter ist.
Details zum Kinderfreibetrag
Wenn Sie ein Kind haben, steht Ihnen ein Freibetrag zu, der jeweils auf Ihrer Lohnsteuerkarte und auch auf den Gehaltsnachweisen zu finden ist. Grundsätzlich dient der Freibetrag der steuerlichen Entlastung der Eltern, jedoch sieht der Gesetzgeber auch das Kindergeld als entlastenden Faktor an. In den meisten Fällen brauchen Sie sich also mit Ihrem Expartner nicht darüber zu streiten, wer denn nach der Scheidung Anspruch auf den Freibetrag geltend machen kann oder ob dieser eventuell auch durch zwei aufgeteilt wird.
Denn solange Sie unter einer gewissen Verdienstgrenze liegen, macht der Freibetrag steuerlich für Sie keinen Unterschied. Verdienen Sie jedoch sehr viel, wird das Finanzamt für Sie ausrechnen, ob sich für Sie eher das Kindergeld oder der Kindergeldfreibetrag lohnt. Der maximale Freibetrag beträgt für Eltern pro Kind 3.648 Euro im Jahr. Nach der Scheidung kann dieser Freibetrag an einen Elternteil übergehen oder aufgeteilt werden.
Kinderfreibetrag: Eheleute bekommen jeweils den halben Freibetrag
Das Gesetz sieht vor, dass der Kinderfreibetrag nach einer Scheidung jeweils zur Hälfte an die Eheleute verteilt wird, unabhängig davon, wer das Kind betreut. Bis zu einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro hat es mehr Sinn, sich das Kindergeld auszahlen zu lassen, statt den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Wenn Sie deutlich mehr verdienen, sollten Sie auf das Kindergeld verzichten und den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Wie viel das genau ausmacht, können Sie sich auch von Ihrem Steuerberater ausrechnen lassen.