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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Heiraten Welche Formvorschriften gibt es für die Eheschließung?
Die Formvorschriften der Eheschließung sind in Deutschland eindeutig geregelt. Das Standesamt ist in Bezug auf die Gesetzeslage die entscheidende Verwaltung, durch die eine Heirat rechtskräftig wird. Erst anschließend dürfen Sie eine kirchliche Trauung vornehmen lassen.
Formvorschriften der Eheschließung: Die Kirche kommt erst danach
Im deutschen Grundgesetz ist eindeutig festgelegt, in welcher Reihenfolge Sie heiraten müssen. Das klingt zwar nicht unbedingt einleuchtend, ist aber dennoch die Wahrheit. Zusätzlich ist dieser Punkt von zwei Seiten untermauert. Zum einen ist eine kirchliche Heirat ohne die standesamtliche Trauung gesetzlich gesehen nichtig. Zum anderen legen sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche Wert auf eine vorherige Heirat auf dem Standesamt. Deswegen haben Sie keine Chance, einen anderen Weg einzuschlagen. Wichtig ist allerdings, dass eine kirchliche Hochzeit keine Auswirkungen bei einer Scheidung hat. Nur der "geschäftsmäßige" Teil der Eheschließung im Standesamt wird revidiert. Innerhalb der katholischen Kirche ist eine Trennung der Partner nicht anerkannt. Der Bund der Ehe wird hierbei auf Lebenszeit geschlossen - egal, ob das von den Partnern noch erwünscht ist.
Formvorschriften der Eheschließung auf dem Standesamt
Vor der standesamtlichen Heirat müssen Sie überprüfen, welches Amt die Zuständigkeit besitzt. Wohnt Ihr Partner in einem anderen Kreis, besteht das Recht zu wählen. Teilweise ist es auch möglich, eine Anfrage an eine gewünschte Stadt zu stellen. Wer in der Nähe einer Großstadt wohnt, möchte vielleicht lieber dort verheiratet werden. In vielen Fällen reagieren die Standesämter relativ unkompliziert. Bedenken Sie jedoch, dass der Andrang an den großen Stellen deutlich höher ist. Längere Wartezeiten sind deswegen zu berücksichtigen. Zusätzlich wird vor der Ehe geprüft, ob Hindernisse vorliegen.