Aktivist scheitert vor Gericht Abtreibung darf nicht mit Holocaust verglichen werden
Der Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen vergleicht auf Flugblättern Abtreibungen mit dem Holocaust. Deutsche Gerichte hatten ihm dies bereits verboten. Dagegen legte der Aktivist Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg ein. Nun fiel das Urteil.
Der radikale Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen ist mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Deutsche Gerichte hätten dem Mann zurecht in mehreren Fällen verboten, Abtreibungen als Mord zu bezeichnen und mit dem Holocaust zu vergleichen, urteilten die Straßburger Richter (Beschwerdenummer 3682/10 und andere).
Niederlage für Abtreibungsgegner
Zwar sei durch die einstweiligen Verfügungen Annens Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt worden. Aber das war den Richtern zufolge gerechtfertigt: Die drastischen Aussagen des Aktivisten im Zusammenhang mit einzelnen Ärzten hätten als persönliche Angriffe verstanden werden können. Damit hätte er Hass und Aggression auf die Mediziner auslösen können. Laut dem Straßburger Urteil haben die deutschen Gerichte die Rechte der Ärzte und die des Abtreibungsgegners richtig gegeneinander abgewogen.
Abtreibung mit Mord gleichgesetzt
Annen hatte im Zuge seiner Kampagnen wiederholt auf Webseiten oder Flugblättern Abtreibungen als Mord bezeichnet und mit dem Holocaust verglichen. Mehrere Ärzte hatten vor Gericht erreicht, dass er ihre Namen in diesem Kontext nicht mehr öffentlich nennen darf. Dagegen hatte Annen sich in Straßburg unter Berufung auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung gewehrt. Der im baden-württembergischen Weinheim lebende Aktivist kann das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten.
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- dpa