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Familienverhältnisse einfach erklärt: Was ist ein Schwippschwager?


Komplizierte Familienverhältnisse
Was ist eigentlich ein Schwippschwager?

Wissen Sie eigentlich, wer Ihr Großcousin sein könnte und was Verwandtschaft dritten Grades bedeutet? Manche Verwandte sind schwierig zuzuordnen.

Aktualisiert am 19.11.2023|Lesedauer: 2 Min.
Von t-online, sms
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Die verwandtschaftlichen Beziehungen zu Eltern, Kindern, Großeltern und Enkeln sind wohl jedem bekannt. Auch Tanten und Onkel, Cousinen und Cousins sind nicht schwer zu erklären. Doch wie sieht es bei anderen Verwandten wie dem Schwippschwager aus?

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Familie: Einige Verwandtschaftsverhältnisse sind nicht jedem bekannt. (Quelle: IMAGO/imago-images-bilder)

Was ist ein Schwippschwager?

Eigentlich ist diese Beziehung ebenfalls gar nicht so kompliziert, wenn Sie die Erklärung einmal gehört und verinnerlicht haben. Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass der Schwippschwager nicht gesetzlich definiert und auch nicht blutsverwandt mit Ihnen ist.

Deshalb können viele Menschen zu Schwippschwagern werden: Grundsätzlich geht es bei dem Begriff um Personen, die als Angehörige von Ehe- oder Lebenspartnern über mehrere Grade hinweg "verwandtschaftsähnlich" sind.

Der Schwippschwager ist beispielsweise der Bruder der Ehefrau Ihres Bruders. Oder der Ehemann der Schwester Ihres Ehemannes. Umgekehrt kann es auch der Bruder des Ehemannes Ihrer Schwester oder aber der Ehemann der Schwester Ihrer Ehefrau sein. Natürlich gilt das auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare: In diesem Fall wäre Ihr Schwippschwager zum Beispiel der Ehemann des Bruders Ihres Ehemannes oder der Ehemann des Bruders Ihrer Ehefrau. Kurzum: Der Ehemann Ihres Schwagers oder Ihrer Schwägerin ist Ihr Schwippschwager.

In einigen Fällen nennen sich auch die jeweiligen Schwiegereltern gegenseitig Schwippschwager, also wäre Ihr Schwippschwager der Vater des Ehemannes oder der Ehefrau Ihres eigenen Kindes.

Gibt es auch die Schwippschwägerin?

Umgangssprachlich geläufiger ist zwar der Schwippschwager, grundsätzlich gibt es aber natürlich auch die Schwippschwägerin. Sie steht dabei im gleichen verwandtschaftlichen Verhältnis zu Ihnen wie umgekehrt der Schwippschwager.

Als Schwippschwägerin können Sie somit beispielsweise die Schwiegermutter Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes bezeichnen. Oder die Schwester der Ehefrau Ihres Bruders oder aber die Ehefrau des Bruders Ihres Ehemannes.

Dies lässt sich natürlich ebenso auf gleichgeschlechtliche Paare übertragen, wenn beispielsweise die Schwester der Ehefrau Ihrer Schwester oder aber die Ehefrau der Schwester Ihres Ehemannes zur Schwippschwägerin werden. Noch einmal kurz und knapp: Die Schwippschwägerin ist die Ehefrau Ihres Schwagers oder Ihrer Schwägerin.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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