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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Unterschiedliche Vorschriften Kampfhunde: Das ist bei der Haltung zu beachten
Immer wieder kommt es zu Hunde-Attacken. Für die Haltung von Kampfhunden gibt es genau festgelegte Regeln – die sind jedoch in jedem Bundesland anders.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Hunderassen gelten als gefährlich?
- Hundegesetze der einzelnen Bundesländer
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Wie viele Menschen sterben durch Hundeattacken?
Jedes Bundesland hat ein eigenes Hundegesetz, das das Führen und Halten von Hunden regelt. Wer einen als gefährlich geltenden Hund hält, braucht dafür in jedem Bundesland eine Genehmigung beziehungsweise einen Hundeführerschein, den sogenannten Sachkundenachweis.
Welche Hunderassen gelten als gefährlich?
Eine deutschlandweite Regelung zur Haltung von Kampfhunden gibt es nicht. Welche Rassen als gefährlich gelten, listen die einzelnen Bundesländer auf. Häufig werden folgende Rassen als gefährlich eingestuft:
- (American) Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
Für sie gilt auch ein bundesweites Importverbot. Das gilt auch für Kreuzungen der Hunde untereinander oder mit anderen Hunden, heißt es im sogenannten Hundeverbringungs- und - einfuhrbeschränkungsgesetz.
Als gefährlich gilt ein Hund, wenn er eine gesteigerte Aggressivität, Kampfbereitschaft oder Angriffslust aufweist oder bereits Menschen oder Tiere gebissen hat.
Hundegesetze der einzelnen Bundesländer
Für welche Hunde verschärfte Regeln gelten, ist in jedem Bundesland unterschiedlich – und auch die Kommunen können eigene Vorschriften erlassen. Einen Überblick über die Hundegesetze der 16 Bundesländer finden Sie hier:
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier als besonders gefährlich und aggressiv und werden als "Kampfhunde" betitelt. Bei diesen Hunden können Halter nur mit einer Prüfung widerlegen, dass es sich um gefährliche Hunde handelt. Dazu ist ein Tierarzt aus dem öffentlichen Dienst sowie ein Polizeihundeführer notwendig. Zudem bedarf es einer amtlichen Feststellung durch die Ortspolizeibehörde.
Folgende Hunde werden ebenfalls mit der "Eigenschaft als Kampfhund" in Baden-Württemberg gelistet, wenn sich eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit in einer Prüfung bestätigt wurden:
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu
Diese Hunde dürfen nicht gezüchtet oder gekreuzt werden, es gilt Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit und wer einen Kampfhund halten will, benötigt eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde.
Bayern
Die Haltung folgender Hunde ist in Bayern teilweise – zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern – oder ganz verboten:
- (American) Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bandog
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Ausnahmegenehmigungen gibt es nur bei "nachgewiesenem berechtigtem Interesse". Zudem benötigt der Halter einen Sachkundenachweis sowie eine besondere Tierhalterhaftpflichtversicherung und muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Es besteht Maulkorbpflicht für entsprechende Hunde und der Halter muss mit einer höheren Hundesteuer rechnen.
Folgende Hunde fallen in Bayern in die Kategorie 2 der Listenhunde:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso (Italiano)
- Dogo Argentino
- Dogo Canario (Dogo de Presa Canario)
- Dogue de Bordeaux (Bordeaux-Dogge)
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastín Español
- Mastino Noapoletano
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Bei diesen Hunden können Halter ein Gutachten von einem Sachverständigen erstellen lassen, um glaubhaft zu machen, dass ihr Hund keine gefährlichen Eigenschaften besitzt. Das sogenannte Negativzeugnis befreit Halter von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot dieser Hunde, es kann jedoch auch mit Auflagen verbunden sein.
Berlin
In Berlin müssen alle Hunde angemeldet und mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Zudem müssen die Halter über Sachkunde und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen.
Folgende Hunde dürfen in Berlin nur mit Erlaubnis gehalten werden:
- (American) Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
Bei diesen Hunden besteht zudem Maulkorbpflicht.
Brandenburg
In Brandenburg müssen alle Hunde ab einem Gewicht von mindestes 20 Kilogramm oder einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern angemeldet und mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Der Halter benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis.
Die Haltung folgender Hunde ist dagegen teilweise – zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern – oder ganz verboten:
- (American) Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Ausnahmegenehmigungen gibt es nur bei "nachgewiesenem berechtigtem Interesse". Zudem benötigt der Halter einen Sachkundenachweis sowie eine besondere Tierhalterhaftpflichtversicherung und muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Es besteht Maulkorbpflicht für entsprechende Hunde und der Halter muss mit einer höheren Hundesteuer rechnen.
Folgende Hunde dürfen in Brandenburg nur mit Erlaubnis gehalten werden:
- Alano
- Bullmastiff
- Cane Corso (Italiano)
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogo Canario (Dogo de Presa Canario)
- Dogue de Bordeaux (Bordeaux-Dogge)
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastín Español
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Mallorquin (Ca de Bou)
- Rottweiler
Auch bei diesen Hunden müssen Halter Auflagen erfüllen und benötigen zusätzlich einen Sachkundenachweis sowie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Es besteht Maulkorbpflicht für entsprechende Hunde und die Zucht ist verboten.
Bremen
Die Haltung folgender Hunde ist in Bremen verboten:
- (American) Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
Auch Kreuzungen der Hunde untereinander oder mit anderen Hunden sind verboten, selbst dann, wenn sie aus einem anderen Bundesland zuziehen. Ausnahmegenehmigungen gibt es nur bei "nachgewiesenem berechtigtem Interesse".
Zudem benötigt der Halter einen Sachkundenachweis sowie eine besondere Tierhalterhaftpflichtversicherung und muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Es besteht Maulkorbpflicht für entsprechende Hunde und der Halter muss mit einer höheren Hundesteuer rechnen.
Hamburg
In Hamburg müssen alle Hunde angemeldet und mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Zudem müssen die Halter über Sachkunde und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen.
Die Haltung folgender Hunde ist dagegen teilweise – zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern – oder ganz verboten:
- (American) Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
Ausnahmegenehmigungen gibt es nur bei "nachgewiesenem berechtigtem Interesse". Zudem benötigt der Halter neben einem Sachkundenachweis sowie einer besonderen Tierhalterhaftpflichtversicherung auch ein polizeiliches Führungszeugnis. Es besteht Maulkorbpflicht für den Hund und der Halter muss mit einer höheren Hundesteuer rechnen.
Folgende Hunde dürfen in Hamburg nur mit Erlaubnis gehalten werden:
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux (Bordeaux-Dogge)
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- Mastín Español
- Mastino Noapoletano
- Rottweiler
- Tosa Inu
Auch bei diesen Hunden müssen Halter Auflagen erfüllen und benötigen zusätzlich einen Sachkundenachweis sowie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Es besteht Maulkorbpflicht für entsprechende Hunde und sie müssen einen Wesenstest bestehen.
Hessen
Folgende Hunde dürfen in Hessen nur mit Erlaubnis gehalten werden:
- American Bulldog
- (American) Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
- Staffordshire Bullterrier
Zudem müssen Halter Auflagen erfüllen. Sie müssen einen Sachkundenachweis und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben. Außerdem besteht Maulkorbpflicht für entsprechende Hunde.
Mecklenburg-Vorpommern
Gefährliche Hunde dürfen in Mecklenburg-Vorpommern weder gehalten noch gezüchtet werden. Ausnahmen gibt es nur bei einer speziellen Erlaubnis. Zu den gefährlichen Hunden gehören demnach keine konkreten Hunderassen, sondern Hunde, die beispielsweise bereits gefährlich geworden sind, gebissen oder aggressives Verhalten gezeigt haben.
In diesen Fällen müssen Halter Auflagen erfüllen. Sie müssen einen Sachkundenachweis und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben. Außerdem besteht Maulkorbpflicht und Leinenzwang für entsprechende Hunde.
Niedersachsen
In Niedersachsen müssen alle Hunde angemeldet und mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Zudem müssen die Halter über Sachkunde und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen.
Gefährliche Hunde werden auch in Niedersachsen nicht nach Rassen sondern nach individuellem Verhalten eingestuft. Hat ein Hund bereits jemanden angegriffen oder zeigt er Kampfbereitschaft, ist er als gefährlich einzustufen. Für das Halten gefährlicher Hunde wird eine Sondererlaubnis notwendig.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde ab einem Gewicht von mindestes 20 Kilogramm oder einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern angemeldet und mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Haltung ist zudem nur mit Sachkundenachweis und einer Tierhalterhaftpflichtversicherung erlaubt. Ein zusätzliches Führungszeugnis des Halters kann angefordert werden.
Für die Haltung folgender Rassen gibt es einige Auflagen und es muss zunächst ein Antrag auf Erlaubnis genehmigt werden:
- (American) Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
Ausnahmegenehmigungen gibt es nur bei "nachgewiesenem berechtigtem Interesse". Zudem benötigt der Halter neben einem Sachkundenachweis sowie einer besonderen Tierhalterhaftpflichtversicherung auch ein polizeiliches Führungszeugnis. Es besteht Maulkorbpflicht für den Hund und der Halter muss mit einer höheren Hundesteuer rechnen.
Auch für folgende Hunde gelten verschärfte Regelungen und die Haltung bedarf einer Erlaubnis:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastín Español
- Mastino Noapoletano
- Rottweiler
- Tosa Inu
Auch bei diesen Hunden müssen Halter Auflagen erfüllen. Sie müssen einen Sachkundenachweis und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben. Außerdem besteht Maulkorbpflicht für entsprechende Hunde.
Rheinland-Pfalz
Die Haltung folgender Hunde ist in Rheinland-Pfalz teilweise – zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern – oder ganz verboten:
- (American) Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
Ausnahmegenehmigungen gibt es nur bei "nachgewiesenem berechtigtem Interesse". Zudem benötigt der Halter neben einem Sachkundenachweis sowie einer besonderen Tierhalterhaftpflichtversicherung auch ein polizeiliches Führungszeugnis. Es besteht Maulkorbpflicht für den Hund und der Halter muss mit einer höheren Hundesteuer rechnen.
Saarland
Folgende Hunde dürfen im Saarland nur mit Erlaubnis gehalten werden:
- (American) Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
Zudem müssen Halter Auflagen erfüllen. Sie müssen einen Sachkundenachweis und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben. Außerdem besteht Maulkorbpflicht für entsprechende Hunde.
Sachsen
In Sachsen dürfen folgende Hunde nur mit Erlaubnis gehalten werden:
- (American) Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
Zudem müssen Halter Auflagen erfüllen. Sie müssen einen Sachkundenachweis und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben. Außerdem besteht Maulkorbpflicht für entsprechende Hunde.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt müssen alle Hunde angemeldet und mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Zudem müssen die Halter über Sachkunde und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen.
Folgende Hunde dürfen nur mit Erlaubnis gehalten werden:
- (American) Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
Bei diesen Hunden besteht zudem Maulkorbpflicht.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Zudem müssen die Halter über Sachkunde und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen.
Hunde werden dann als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind, eine Rasseliste hingegen gibt es in Schleswig-Holstein nicht mehr.
Thüringen
Alle Hunde müssen in Thüringen angemeldet und mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Zudem müssen die Halter über Sachkunde und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen.
Auch in Thüringen gibt es keine Rasseliste mehr. Ein Hund muss hier von der zuständigen Behörde als gefährlich eingestuft werden. Das erfolgt durch einen Wesenstest.
Wie viele Menschen sterben durch Hundeattacken?
Jährlich sterben in Deutschland in den vergangenen Jahren drei bis acht Menschen an Hundebissen oder nach Hundestößen. Die meisten tödlichen Angriffe gab es einer Statista-Grafik zufolge im Jahr 2010, als acht Menschen starben. 2021 gab es noch fünf Todesfälle, in den beiden Jahren davor jeweils sechs.
Hundebisse werden bundesweit nicht statistisch erfasst. Für das Jahr 2010 zählte die gesetzliche Unfallversicherung 3.610 gemeldete Bissverletzungen – davon etwa 75 Prozent durch Hunde und Katzen. In einer Dissertation, die Beißstatistiken der Bundesländer für 2012 auswertet, werden knapp 3.000 Hundebisse an Menschen gezählt.
Wenn die Attacken tödlich enden, sind demnach meist Menschen Opfer, die sich schlecht verteidigen können – also Ältere und kleine Kinder.
- im.baden-wurttemberg.de: "Kampfhundeverordnung"
- polizei.bayern.de: "Auflistung und Beschreibung der betroffenen Hunderassen"
- Stiftung Warentest: "Hundegesetze der Länder"
- Hundeverbringungs- und - einfuhrbeschränkungsgesetz
- Hundegesetze der Bundesländer
- de.statista.com: "Todesfälle durch Hundebisse in Deutschland bis 2021"
- mit Material der Nachrichtenagentur dpa