t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenFamilieFreizeit

Schlange als Haustier: In der Wohnung erlaubt?


Exotische Mitbewohner
Schlange als Haustier: In der Wohnung erlaubt?

rk (CF)

Aktualisiert am 06.07.2015Lesedauer: 3 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Für ungiftige Schlangen wie die Ägyptische Sandboa brauchen Sie kein Einverständnis Ihrers Vermieters.Vergrößern des Bildes
Für ungiftige Schlangen wie die Ägyptische Sandboa brauchen Sie kein Einverständnis Ihrers Vermieters. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Sie denken über eine Schlange als Haustier nach? Dann sollten Sie besser auch Ihren Vermieter zurate ziehen – erst recht, wenn Sie in einer Wohnung leben.

Schlange als Haustier halten

Eine Schlange als Haustier in der eigenen Wohnung zu halten, ist keine Seltenheit. Doch ist das überhaupt ohne Weiteres gestattet? Inwiefern kann der Vermieter sein Veto einlegen und die Haltung der Reptilien verbieten?

Fragen, die nicht nur viele Tierhalter beschäftigen, sondern auch tierlose Bewohner in Mehrparteienhäusern. Laut der deutschen Gesetzeslage ist das Halten von Schlangen in der Wohnung erlaubt. Sie fallen, ähnlich wie Hamster, Meerschweinchen und Kaninchen, unter die Kategorie Kleintiere und können somit nicht vom Vermieter verboten werden.

Allerdings gilt dies nur unter einer bestimmten Voraussetzung: Die Schlangen dürfen nicht zur Kategorie Gift- und Würgeschlangen gehören. Nur wenn der Vermieter sein Einverständnis gibt, dürfen Reptilien dieser Gattung in einem Terrarium in der Wohnung gehalten werden. Wer sich eine solche Schlange ohne Rücksprache anschafft, läuft Gefahr, dass der Vermieter vor Gericht zieht und die Entfernung des Tieres einklagt. In diesem Fall steht das Recht auf seiner Seite.

Schlangenhaltung in der Wohnung: Das gibt es zu beachten

Das Problem bei Gift- und Würgeschlangen ist, dass der Vermieter oder die anderen Mieter Bedenken hinsichtlich ihrer persönlichen Sicherheit aussprechen könnten. Selbst wenn die Schlange in einem abgesicherten Terrarium lebt, besteht immer das Risiko, dass das Tier durch einen Zwischenfall ausbüxt und sich den Weg in die Wohnung des Nachbarn bahnt.

Beachten Sie, dass in einigen Bundesländern wie Bayern oder Berlin die Haltung von gefährlichen Tieren verboten oder meldepflichtig ist. Auch ein Nachweis über die Sachkenntniss und die artgerechte Tierhaltung ist zum Teil erforderlich.

Anders bei ungiftigen, kleineren Exemplaren. Sollten andere Hausbewohner Ekel gegenüber den Tieren bekunden, hat der Vermieter dennoch nicht das Recht, die Schlange als Haustier zu verbieten. Die ungefährlichen Reptilien belästigen darüber hinaus die Nachbarn weder in Sachen Geruch noch durch einen hohen Geräuschpegel.

Einspruch des Vermieters nur eingeschränkt möglich

Wenn der Vermieter im Mietvertrag eine Klausel integriert hat, dass die Haltung von Haustieren mit ihm abzusprechen sei, bezieht sich das nur auf größere Tiere wie Hunde oder Katzen. Im Falle der Haltung von ungiftigen Schlangen in der Wohnung wäre diese Klausel jedoch hinfällig und vor Gericht unwirksam.

Schlangenarten: Unterschiedliche Anforderungen an Haltung

Schlange ist nicht gleich Schlange – es gibt tausende verschiedene Schlangenarten, mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen. Für Neulinge in der Schlangenhaltung eignen sich kleine, pflegeleichte Arten besser, wie etwa die Kornnatter oder die Kettennatter.

Je nachdem, aus welchem natürlichen Lebensraum Ihr neues Haustier stammt, muss das Terrarium entsprechend eingerichtet werden. Wüstenbewohner wie die Sandboa bevorzugen einen sandigen, weichen Untergrund, wohingegen Waldbewohner wie die Kornnatter Klettermöglichkeiten benötigen, wie der Tierarzt Markus Baur, Leiter der Auffangstation für Reptilien in München erklärt. Auch hinsichtlich des Klimas oder der Nahrung unterscheiden sich die Kriechtiere.

Tipps zur Schlangenhaltung

Orientieren Sie sich bei den Maßen des Terrariums an der Schlangengröße und dem Bewegungsbedarf der jeweiligen Art, kleiner als 100 x 50 x 50 Zentimeter sollte es jedoch nicht sein. Achten Sie außerdem darauf, dass Fenster und Türen keine Spalten haben, aus denen die Schlange entwischen könnte. In jedes Terrarium gehören zudem Licht- und Wärmequellen, an denen sich die Tiere sonnen können. Informieren Sie sich im voraus, welche Temperatur und Luftfeuchtigkeit Ihre Schlangenarten benötigt.

Auch ein Rückzugsort und eine Wasserstelle zum Trinken und Baden sollten nicht fehlen. Sie müssen zudem darauf achten, dass die richtige Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Terrarium herschen. Denken Sie daran, regelmäßig das Terrarium sauber zu machen und frisches Wasser bereitzustellen. Einmal im Jahr sollten Sie die Schlangenunterkunft komplett reinigen und den Bodengrund wechseln.

Bedenken Sie vor der Anschaffung einer Schlange, dass sich die meisten Arten von Lebendfutter, meist kleinen Nagetiere, ernähren. Die Fütterung ist je nach Alter der Schlange alle zwei bis vier Wochen nötig.

Das kommt an Kosten auf Sie zu

Eine Auflistung über möglliche Kosten, die bei der Schlangenhaltung entstehen führt das Portal "schlangenwelt.de" auf: Neben Kosten für das Terrarium, die Einrichtung, die Beleuchtung und die Heizung, die sich in etwa auf 250 Euro belaufen, fallen laufende Kosten für Strom und Futter an. Hinzu kommt natürlich noch der Kaufpreis der Schlange - hier gibt es je nach Art große Preisunterschiede, Kornnattern kosten um die 20 Euro wohingegen für Exoten bis zu 1000 Euro einberechnet werden müssen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website