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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nützlinge unter Artenschutz Maulwurf fangen – ist das erlaubt?
Weil der Maulwurf in Deutschland unter Artenschutz steht, ist es verboten, ihn zu stören oder zu töten. Selbst, wenn Sie den Maulwurf fangen möchten – mit einer speziellen Maulwurffalle etwa –, benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
Maulwurf fangen: Laut Artenschutzgesetz verboten
Weil Maulwürfe keine Schädlinge, sondern Nützlinge sind, stehen sie unter Bundesartenschutz. Das bedeutet, dass Sie das Tier weder jagen, gefangen nehmen, quälen oder töten dürfen – selbst, wenn die Erdhaufen in Ihrem Garten noch so lästig sind.
Sollten diese zu massiven Beeinträchtigungen führen, zum Beispiel, weil die Stabilität eines Areals gefährdet ist, kann der Grundstücksbesitzer eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Amt beantragen. Ansonsten sollten Gartenbesitzer die Idee, den lästigen Maulwurf fangen zu wollen, schnell fallen lassen. Auch eine im Handel oder Internet erworbene Maulwurffalle, die das Tier am Leben lässt, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Natürliche Feinde statt Maulwurffalle
Zwar dürfen Sie keinen Maulwurf fangen, statt eine Maulwurffalle in Ihrem Garten aufzustellen, sollten Sie jedoch, falls Sie die Möglichkeit haben, natürliche Feinde des Grabers dort dulden, um das natürliche Gleichgewicht wieder herzustellen.
Von Natur aus steht der Maulwurf bei Mäusebussard, Schleiereule, Graureiher, Fuchs, Steinmarder, Wiesel, Mauswiesel und Iltis auf dem Speiseplan – allerdings verlässt der Maulwurf nur selten seinen Bau und bleibt so gut geschützt vor seinen Fressfeinden.
Das Mauswiesel jedoch schafft es gelegentlich, in die unterirdischen Gänge einzudringen. Um dieses Tier in Ihrem Garten anzusiedeln, sollten Sie viele Unterschlupfmöglichkeiten schaffen, Gehölzhecken und Steinhaufen beispielsweise. Auch durch Katzen und Hunde auf dem Grundstück wird der Maulwurf abgeschreckt.