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Sterbebegleitung und Sterbehilfe: Das sollten Sie wissen


Beerdigung
Sterbebegleitung: Nicht allein sein in der letzten Phase

Der Tod ist ein unangenehmes und selten angesprochenes Thema in unserer Gesellschaft. Besonders vor dem Prozess des Sterbens haben viele Menschen Angst. Wie es um die Sterbebegleitung in Deutschland steht, welche gesetzlichen Regelungen es gibt und was Sie zum Thema der Sterbehilfe wissen sollten, erfahren Sie hier.

Aktualisiert am 01.10.2013|Lesedauer: 2 Min.
sk (CF)
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Die Angst vor der Einsamkeit und großen Schmerzen

Insgesamt begleiten in Deutschland zu jedem Zeitpunkt über eine Million Familien einen sterbenden Angehörigen, berichtet Arzt und Buchautor Gian Domenico Borasio in einem Interview mit der "Zeit". Dennoch ist die Angst vor dem Sterben weit verbreitet. Insbesondere befürchten viele Menschen, in der letzten Phase vor dem Tod allein zu sein und an qualvollen Schmerzen zu leiden. Die Angst vor solch leidverursachenden Symptomen kann diese jedoch verstärken, und die Angst wiederum zunehmen. Die Menschen befinden sich dann in einem Teufelskreis.

Sterbebegleitung: Wichtig, dass die Menschen nicht alleine sindVergrößern des Bildes
Sterbebegleitung: Wichtig, dass die Menschen nicht alleine sind (Quelle: imago-images-bilder)

Sterbebegleitung: Status Quo in Deutschland

Hier kommt die Sterbebegleitung wie beispielsweise die Palliativmedizin ins Spiel. Seit 2007 besteht in Deutschland ein Anspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die Aufgabe der Palliativmedizin besteht nicht nur darin, die Schmerzen des sterbenden Patienten zu lindern, sondern auch darin, ihm den würdevollen Tod zu ermöglichen, den er sich wünscht. Auch für Angehörige sind Palliativmediziner häufig eine Unterstützung. Obwohl sich die meisten Menschen wünschen, zu Hause in ihrem vertrauten Umfeld zu sterben, sei das bislang nur in jedem vierten Fall so, wie aus dem "Zeit"-Interview weiter hervorgeht.

Das Problem besteht häufig auch darin, dass es trotz des gesetzlichen Anspruchs noch nicht genügend spezialisierte Palliativärzte gibt, berichtet Petra Anwar in einem Bericht zur Sterbebegleitung in der "Berliner Zeitung". Anwar ist selbst Palliativmedizinerin für das Home-Care-Projekt im Raum Berlin. In Berlin gibt es noch etwa 40 weitere Palliativärzte, die sterbende und ihre Familien in den letzten Lebensmonaten begleiten. Doch eine so umfassende Versorgung gibt es im Rest der Bundesrepublik nicht. Doch an einem Ausbau wird gearbeitet: Immerhin ist die Palliativmedizin inzwischen ein Pflichtfach im Medizinstudium.

Sterbebegleitung und Sterbehilfe: Das sollten Sie wissen

Es gibt unterschiedliche Arten von Sterbebegleitung. Alle beinhalten jedoch das Durchführen von Maßnahmen, die das Leben eines todkranken Menschen beenden können sowie das Unterlassen von lebensverlängernden Maßnahmen. Während einige Arten der Sterbebegleitung in Deutschland erlaubt sind, sind andere verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Man unterscheidet unter anderem zwischen der aktiven Sterbehilfe und der indirekten sowie der passiven Sterbehilfe. Die aktive Sterbehilfe beinhaltet das Eingreifen in den Lebensprozess und ist verboten, da es sich juristisch um Tötung auf Verlangen handelt.

Um indirekte und passive Sterbehilfe handelt es sich, wenn auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird. Während bei der passiven Sterbehilfe jegliche medizinische Versorgung eingestellt wird, handelt es sich bei indirekter Sterbehilfe um den zuvor beschriebenen palliativmedizinischen Ansatz, der Leiden lindern soll. Diese Form der Sterbebegleitung ist gesetzeskonform und kann in einigen Fällen – eine sachgemäße Durchführung der Schmerztherapie vorausgesetzt – sogar das Leben eines todkranken Menschen verlängern.

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