Mangelhafte Qualität Wie Sie geliefertes Essen reklamieren können

Auch während der Corona-Krise sind Lieferdienste beliebt. Dabei gilt: Kunden können weiterhin dieselbe Qualität erwarten. Schon während der Bestellung können Sie auf Nummer sicher gehen.
Viele Menschen nutzen derzeit Lieferdienste von Restaurants oder Supermärkten. Dabei haben sie die gleichen Rechte wie vor der Corona-Krise: Sind geliefertes Gemüse und Salate beim Auspacken schon schlapp oder riecht das gebrachte Essen nicht appetitlich, können Kunden das reklamieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
Mangel dokumentieren und Neulieferung verlangen
Mangelhaftes Essen können Verbraucher zurückweisen und eine Neulieferung in einer angemessenen Zeit verlangen. Am besten dokumentieren sie den Mangel sofort per Smartphonekamera und reklamieren die Ware. Kommen Bringdienste der Aufforderung nicht nach, können Kunden vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Wer seine Bestellung im Nachhinein per Rechnung und nicht schon beim Ordern per Vorkasse begleicht, geht auf Nummer sicher. Dann müssen Kunden bei berechtigten Rückzahlungen nicht ihrem Geld hinterherlaufen.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn