Allergene Spurenhinweis auf Lebensmitteln nicht verpflichtend
Düsseldorf (dpa/tmn) - Für Menschen mit einer Allergie auf Schalenfrüchte, Senf oder Sellerie kann oft schon eine geringe Menge des Allergens gefährlich werden. Deshalb steht auf vielen verpackten Lebensmitteln der Hinweis: "Kann Spuren von ... enthalten."
Dieser Hinweis ist allerdings freiwillig und nicht verpflichtend, stellt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klar. Das heißt: Steht auf einem Produkt kein solcher Hinweis, bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass garantiert keine Spuren eines bestimmten Allergens drin sein können.
Vorbeugung vor Haftungsansprüchen
Hersteller wollen mit dem Spurenhinweis oft vorsorglich eventuellen Haftungsansprüchen vorbeugen. Sie können zum Beispiel teilweise nicht ausschließen, dass auch nach einer Reinigung Spuren eines Allergens in Produktionsstätten zurückbleiben, die womöglich anschließend unbeabsichtigt in ein anderes dort hergestelltes Lebensmittel gelangen.
Das bedeutet aber auch: Obgleich ein Spurenhinweis auf dem Lebensmittel zu finden ist, kann es auch völlig frei von den darin genannten Allergenen sein.
Im Zweifel Hersteller kontaktieren
Wenn Allergiker und Allergikerinnen Genaueres wissen wollen, empfiehlt sich, direkt beim Hersteller anzufragen. Können theoretisch Spuren enthalten sein und wie sind die Produktionsbedingungen? Das hilft bei einer individuellen Entscheidung und macht eine gezielte und sichere Lebensmittelauswahl einfacher.
Nicht nur freiwillig, sondern verpflichtend sind die Angaben im Zutatenverzeichnis zu den 14 sogenannten Hauptallergen, zu denen unter anderem Eier, glutenhaltiges Getreide, Milch und Milchprodukte oder Sellerie zählen: Kommt einer dieser allergieauslösenden Stoffe definitiv im Lebensmittel vor, muss er unter den Zutaten besonders hervorgehoben werden - etwa durch fettgedruckte Schrift.