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Flugreisen | Gericht kippt Ryanair-Klauseln – Entschädigung bei Verspätung


Entschädigung bei Verspätung
Gericht kippt Ryanair-Klauseln

Von dpa
Aktualisiert am 20.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Ryanair: Die irische Fluggesellschaft musste eine Schlappe vor Gericht einstecken.Vergrößern des Bildes
Ryanair: Die irische Fluggesellschaft musste eine Schlappe vor Gericht einstecken. (Quelle: Uli Deck/dpa)

Fluggäste treten bei Streitigkeiten ihre Ansprüche oft an Internetportale ab, um so schneller an ihr Geld zu kommen. Das wollte die irische Fluggesellschaft Ryanair verhindern – und scheiterte damit vor Gericht.

Das Frankfurter Landgericht hat Klauseln der Fluggesellschaft Ryanair gekippt, mit denen Passagiere davon abgehalten werden sollten, ihre Entschädigungsansprüche an Internetportale abzutreten.

Das Gericht sah verschiedene Punkte als rechtswidrig an, welche die Verbraucher unangemessen benachteiligten. Der Kunde müsse selbst entscheiden dürfen, ob er nach Verspätungen oder Flugausfällen seine Ansprüche selbst verfolge oder an Dritte abtrete.

Klauseln verstoßen gegen Fluggastrecht-Verordnung

Ryanair hatte sich laut Urteil in den Geschäftsbedingungen lange Bearbeitungsfristen gesichert, wollte eine Rechteabtretung nur an natürliche Personen akzeptieren und zudem Zahlungen nur direkt an die Passagiere leisten. Sämtliche Klauseln verstießen gegen die Fluggastrecht-Verordnung, befanden hingegen die Frankfurter Richter.

Ryanair müsse akzeptieren, dass für die Kunden der Weg über Fluggastrecht-Portale vielfach die einfachere und unkompliziertere Art darstelle, ihre Forderungen durchzusetzen. Das Unternehmen könne sich auch nicht mit einer komplexen Klausel auf irisches Recht berufen.

Erstritten hat das Urteil die Wettbewerbszentrale Frankfurt, die bereits beim Landgericht Berlin ein ähnliches, inzwischen rechtskräftiges Urteil gegen den ungarischen Billigflieger Wizz Air erreicht hatte. Die Frankfurter Entscheidung (Az. 2-03 O 527/19) ist hingegen noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher der Zentrale kündigte an, notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu gehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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