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Rückruf | Vorsicht, Pflanzenschutzmittel: Gewürzhändler warnt vor Zimt und Curry


Wegen Pflanzenschutzmittel
Gewürzhändler warnt vor Zimt und Curry

Von dpa, t-online
08.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Rückruf: Hersteller rufen häufig Produkte aufgrund gefährlicher Mängel zurück.Vergrößern des BildesRückruf: Hersteller rufen häufig Produkte aufgrund gefährlicher Mängel zurück. (Quelle: t-online.de/Alnader)

Erst vor wenigen Tagen rief ein Hersteller zwei seiner Gewürze zurück. Jetzt warnt erneut ein Gewürzgroßhändler vor dem Verzehr von Zimt und Curry. Der Grund: Rückstände eines Pflanzenschutzmittels.

Ein Gewürzgroßhändler aus Willich (Niederrhein) warnt vor dem Verzehr eines gemahlenen Zimts, der Rückstände eines Pflanzenschutzmittels enthalten könne. Betroffen seien mehrere Chargen, die bundesweit vertrieben werden, teilte der Gewürzvertrieb Nordrhein am Mittwoch auf seiner Website mit.

Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnte via lebensmittelwarnung.de. Nach Angaben des Vertriebsunternehmens sind einige Chargen bei Untersuchungen beanstandet worden. Sie wiesen Spuren von Ethylenoxid auf. Diese Zimt-Chargen seien auch in den Produkten Curry Thai und Curry indisch verarbeitet worden.

Zimt gemahlen, Curry indisch und Thai

"Noch vorhandene Packungen der betroffenen Chargen können selbstverständlich gegen Erstattung des Kaufpreises am Kauf-Ort zurückgegeben werden", hieß es auf der Website von Gewürzkontor (gewuerzkontor.com). Zimt ist gerade für Weihnachtsgebäck ein häufig verwendetes Gewürz.

Zimt gemahlen

  • Charge R04080-5170 / MHD: 08-2023
  • Charge R15101-5170 / MHD: 10-2024
  • Charge R19111-5170 / MHD: 11-2024

Curry indisch

  • Charge R22041-5125 / MHD: 04-2024
  • Charge R27081-5125 / MHD: 08-2024
  • Charge R24111-5125 / MHD: 11-2024

Curry Thai

  • Charge R27081-5118 / MHD: 08-2024
  • Charge R15101-5118 / MHD: 10-2024

Ethylenoxid ist in EU schon seit 1991 verboten

Ethylenoxid ist laut NRW-Verbraucherschutzzentrale ein Pflanzenschutz- und Begasungsmittel, das zur Bekämpfung von Schimmelpilzen und Bakterien in Gewürzen, Pflanzenpulvern, Nüssen und Ölsaaten dient. Aufgrund seiner Erbgut verändernden und krebserzeugenden Wirkung ist Ethylenoxid für die Lebensmittelerzeugung in der Europäischen Union (EU) schon seit 1991 verboten.

Verwendete Quellen
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