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Coronavirus: Wird eine Kreuzimpfung auch im Ausland anerkannt?


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Erst Astrazeneca, dann Biontech
Gibt es bei der Kreuzimpfung im Urlaub Probleme?


Aktualisiert am 26.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Bescheinigung über eine erfolgte, doppelte Corona-Schutzimpfung im Impfausweis: Bei einer Kreuzimpfung sieht der Nachweis etwas anders aus.Vergrößern des Bildes
Bescheinigung über eine erfolgte, doppelte Corona-Schutzimpfung im Impfausweis: Bei einer Kreuzimpfung sieht der Nachweis etwas anders aus. (Quelle: Manngold/imago-images-bilder)

In Deutschland haben viele Menschen nach einer Erstimpfung mit dem Vakzin von Astrazeneca eine Zweitimpfung mit Biontech erhalten. Wird diese Mischimpfung trotzdem als "voll geimpft" anerkannt?

Für Geimpfte und Genesene gibt es immer mehr Erleichterungen, auch beim Reisen. In vielen Ländern können Sie mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine Genesung vom Coronavirus beispielsweise von der Test- oder Quarantänepflicht befreit werden. Doch was ist, wenn Sie eine sogenannte Kreuzimpfung, also eine Mischung aus zwei Corona-Impfstoffen, erhalten haben? t-online hat die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was ist eine "Kreuzimpfung"?

Nachdem vermehrt Nebenwirkungen festgestellt worden waren, wurde die Impfempfehlung für den Corona-Impfstoff von Astrazeneca verändert. Seitdem sollen unter 60-Jährige nicht mehr mit dem Wirkstoff geimpft werden, außer sie möchten dies ausdrücklich und haben es mit einem Arzt besprochen. Das führt dazu, dass viele Menschen, die bereits eine Erstimpfung mit Astrazeneca erhalten haben, als zweite Impfstoffdosis ein Vakzin von Moderna oder Biontech bekommen. Diese Mischung der beiden Wirkstoffe nennt sich "Kreuzimpfung" oder "heterologe Impfung".

Auch in anderen Ländern wird dieses Impfschema praktiziert. Beispielsweise wird in den USA empfohlen, einen anderen Impfstoff für die zweite Impfstoffdosis zu verwenden, wenn das Vakzin nicht vorrätig oder der Impfstoff der ersten Impfstoffdosis unbekannt ist.

Experten vermuten, dass durch die Kombination verschiedener Impftechnologien beide Mechanismen der Immunabwehr angesprochen werden und die Immunantwort somit sogar erhöht sein könnte.

Gilt eine Kreuzimpfung auch als vollständige Impfung?

In Deutschland und auch innerhalb der Europäischen Union wird eine Kreuzimpfung als vollständige Impfung anerkannt. Damit genießen Geimpfte nach zwei unterschiedlichen Impfdosen dieselben Freiheiten wie nach zwei gleichen Impfdosen. Wie der WDR berichtet, hat ein Sprecher der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass eine Kreuzimpfung immer dann als vollständig gelte, wenn beide Impfstoffe in der EU zugelassen seien und die zweite Impfung mindestens zwei Wochen zuvor erfolgt sei. Wie die Lage in anderen Urlaubsländern außerhalb der EU ist, sollten Sie immer individuell beispielsweise über die Informationen auf den Seiten des Auswärtigen Amtes recherchieren.

Wie erfolgt der Nachweis bei Reisen ins Ausland?

Innerhalb der EU soll schon bald die Möglichkeit des digitalen Impfnachweises üblich sein. Dann entfällt ohnehin die genaue Listung der einzelnen Impfstoffe, wie sie im gelben Papier-Impfpass noch üblich ist, und die App zeigt nur noch an, ob Sie vollständig geimpft sind oder nicht. Bei Reisen außerhalb der EU gilt zunächst weiterhin der Impfausweis.

In welchen Ländern könnte es Probleme geben?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits im April keine Empfehlung für Kreuzimpfungen gegen SARS-CoV-2 ausgesprochen. Es lägen noch keine ausreichenden Daten für mögliche Risiken einer ersten Impfdosis mit dem Vakzin von Astrazeneca und einem anderen Mittel als Zweitimpfung vor, sagte WHO-Sprecherin Margaret Harris. Die Länder, die sich strikt an die Empfehlungen der WHO halten, könnten also andere Regelungen für Kreuzimpfungen aussprechen.

Was passiert, wenn die Kreuzimpfung nicht anerkannt wird?

In den meisten Ländern ist es grundsätzlich kein Hinderungsgrund, wenn Ihre Impfung nicht als vollständige Impfung anerkannt wird. Denn die Corona-Impfung gilt in den meisten Fällen nur als Erleichterung für die Einreise, nicht als grundsätzliche Bedingung. Beispielsweise kann es dann sein, dass Sie sich trotz Impfung testen lassen oder in Quarantäne begeben müssen. Einreisen können Sie aber in der Regel trotzdem.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Robert Koch-Institut
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Auswärtiges Amt
  • RND: "Wo dürfen Geimpfte im Sommer frei reisen und was müssen sie beachten?", 16. Juni 2021.
  • WDR: "Kreuzimpfung und Reisen: Gilt man nach einer Corona-Mischimpfung im Ausland als voll geimpft?", 14. Juni 2021.
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