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Corona-Infektion trotz Impfung: Wie sicher ist der Sommerurlaub?


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Ansteckung trotz Impfung
Wie sicher ist der Sommerurlaub wirklich?


Aktualisiert am 26.06.2021Lesedauer: 3 Min.
Sommerferien in Deutschland: Voller Strand in Zingst auf dem Darß.Vergrößern des Bildes
Sommerferien in Deutschland: Voller Strand in Zingst auf dem Darß. (Quelle: Leo/imago-images-bilder)

Die Infektionszahlen sinken, fast überall gibt es Lockerungen – der Sommerurlaub rückt in greifbare Nähe. Doch wie hoch ist das Risiko, sich trotz Impfung im Urlaub zu infizieren? Und: Was passiert dann?

Seit die Infektionszahlen nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern auf der Welt sinken, werden die Corona-Maßnahmen gelockert. Reisen ins Ausland und auch innerhalb Deutschlands sind jetzt wieder möglich.

Durch die Corona-Impfungen scheint ein Urlaub auch sicherer, als beispielsweise noch im vergangenen Jahr. Trotzdem gibt es einige Gefahren und Unsicherheiten, die Sie weiterhin beachten sollten.

Wie hoch ist das Risiko, dass Sie sich trotz Impfung im Urlaub mit Corona infizieren?

Je nach Impfstoff ist das Risiko, sich trotz Immunisierung mit SARS-CoV-2 zu infizieren deutlich verringert, aber eben nicht ausgeschlossen. "Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass einige Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden und dabei auch infektiöse Viren ausscheiden", warnt das Robert Koch-Institut. "Dieses Risiko muss durch das Einhalten der Infektionsschutzmaßnahmen zusätzlich reduziert werden." Deshalb sollten auch Geimpfte weiterhin Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht einhalten.

Je nachdem, wohin Sie reisen, kann das Risiko einer Ansteckung zudem durch erhöhte Infektionszahlen oder fehlende Schutzmaßnahmen deutlich erhöht sein. Deshalb sollten Sie nicht nur darauf achten, wohin Sie schon wieder reisen dürfen, sondern auch die Zahlen und Regeln im Urlaubsland beobachten.

Was passiert bei einer Corona-Infektion im Ausland?

Haben Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, übernimmt diese grundsätzlich die entstehenden Behandlungskosten, wenn Sie im Ausland an Corona erkranken. Darüber informiert die Verbraucherzentrale und warnt: "Manche Versicherer haben jedoch einen Ausschluss bei Pandemien." Da die WHO das Coronavirus bereits 2020 als Pandemie eingestuft hat, würde die Versicherung in diesem Fall nicht greifen.

Bei Reisen innerhalb der EU trägt jedoch Ihre gesetzliche Krankenkasse in den meisten Fällen weitgehend die Behandlungskosten. Sie sollten dazu vor Reiseantritt mit Ihrer Krankenkasse die Regelungen besprechen. Zudem kann es sein, dass die Leistung ausgeschlossen wird, wenn es eine Reisewarnung gibt.

Unabhängig von den Behandlungskosten sollten Sie bedenken, dass Sie bei einer Infektion im Ausland gegebenenfalls zu einem nicht-deutschsprachigen Arzt oder in ein ausländisches Krankenhaus müssen und zusätzlich zu den Beschwerden der Erkrankung Stress und Ängste ob der fremden Situation kommen. Und: Auch bei einem leichten Verlauf kann es sein, dass Sie im Ausland in Quarantäne müssen und Ihre Rückreise nach Deutschland nicht wie geplant antreten können.

Bei welchen Ländern und Regionen sollten Sie besonders vorsichtig sein?

Während das Auswärtige Amt für zahlreiche Länder Reisewarnungen aufgrund der Corona-Pandemie ausgesprochen hat, gibt es zusätzlich die Liste der Risikogebiete des Robert Koch-Instituts. Dort ist verzeichnet, welche Länder aktuell besonders von der Pandemie betroffen sind, ob sie besonders hohe Inzidenzen (Hochinzidenzgebiete) oder Probleme mit einer oder mehreren Corona-Mutanten (Virusvariantengebiete) haben.

Nach Möglichkeit sollten Sie all diese Länder bei der Auswahl Ihres Urlaubsziels meiden, um sich nicht einer unnötigen Gefahr auszusetzen. Die besonders ansteckende Delta-Variante grassiert beispielsweise aktuell vor allem in Großbritannien, Indien und den USA.

Was ist beim Familienurlaub zu beachten?

Anders als die meisten Erwachsenen in Deutschland können die meisten Kinder unter zwölf Jahren bisher noch nicht gegen das Coronavirus geimpft werden. Für sie besteht also eine besonders große Gefahr, sich zu infizieren – auch im Urlaub.

Zudem gelten für Kinder häufig andere Einreiseregeln: Sie müssen oft bis zu einem bestimmten Alter nicht getestet werden und bei fehlender Impfung nicht in Quarantäne. Diese Regeln sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich, weshalb Sie sich bei einem Familienurlaub noch intensiver über das Reiseziel und die Bestimmungen informieren sollten.

Was gilt, wenn Sie trotz Reisewarnung in ein Virusvariantengebiet reisen?

Wer in ein Corona-Risikogebiet reist, ist verpflichtet, sich digital bei der Rückreise nach Deutschland anzumelden und eine Bestätigung der Einreiseanmeldung vorzuweisen. Bei einer Rückkehr aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen Sie zusätzlich bereits bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen können. Bei Hochinzidenzgebieten ist auch die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises möglich.

Wer aus einem einfachen Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet zurück nach Deutschland reist, muss sich zehn Tage in Quarantäne begeben, bei Virusvariantengebieten gilt eine Quarantänezeit von 14 Tagen. In den ersten beiden Fällen kann die Quarantäne allerdings vorzeitig durch den Nachweis einer Impfung oder Genesung beendet werden. Nach fünf Tagen können Sie sich zudem "freitesten". Beim Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet kann die Quarantäne weder durch Impfung oder Genesung noch durch Testung vorzeitig beendet werden. Zudem gilt ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr aus Virusvariantengebieten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Robert Koch-Institut
  • Bundesgesundheitsministerium: "Aktuelle Informationen für Reisende"
  • Verbraucherzentrale: "Corona & Urlaub: Was mache ich, wenn...?", 24. März 2021.
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