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Leseraufruf: Wie stehen Sie zu einer Aufhebung der Maskenpflicht?


Ihre Meinung
Wie stehen Sie zu einer Aufhebung der Maskenpflicht?

Von t-online, cja

16.06.2021Lesedauer: 1 Min.
In einer Fußgängerzone gilt die Maskenpflicht: Wie sehen Sie die nähere Zukunft der Maskenpflicht?Vergrößern des Bildes
In einer Fußgängerzone gilt die Maskenpflicht: Wie sehen Sie die nähere Zukunft der Maskenpflicht? (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)

Maske auf für den langfristigen Virenschutz oder bei den sinkenden Fallzahlen endlich wieder frei atmen können? Diese Frage wird aktuell intensiv diskutiert. Wir möchten wissen, wie Sie darüber denken. Schreiben Sie uns!

Die Maskenplicht ist eine der grundlegenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Bereits seit mehr als einem Jahr gilt sie in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens. Zunächst wurde das Tragen von Alltagsmasken beispielsweise beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr beschlossen. Im Januar wurden die Regeln weiter verschärft. Seither ist das Tragen von medizinischen Masken oder FFP2-Masken vorgeschrieben.

Bei den aktuell sinkenden Infektionszahlen und einer immer höheren Zahl an geimpften Personen, stellt sich nun zunehmend die Frage danach, wie in Zukunft mit der Maskenpflicht verfahren werden soll. Justizministerin Christine Lambrecht hat die Länder aufgefordert, die Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht zu prüfen. Gesundheitsminister Jens Spahn spricht sich für eine Entwöhnung in Stufen aus.

Wie denken Sie darüber? Finden Sie, dass die Maskenpflicht inzwischen überholt ist und wünschen sich wieder mehr Freiheit beim Atmen? Oder steht bei Ihnen weiterhin der Infektionsschutz an oberster Stelle? Nehmen Sie dafür die kleine Unannehmlichkeit gerne weiterhin in Kauf? Ist für Sie der Unterschied zwischen Außenbereich und Innenräumen weiterhin ein relevantes Kriterium in Bezug auf die Maske?

So schnell können Sie mitmachen

Schicken Sie uns einfach Ihre durch Argumente begründete Meinung per E-Mail an lesermeinung@stroeer.de. Bitte verwenden Sie den Betreff "Maskenpflicht". Eine Auswahl der Einsendungen werden wir in einem gesonderten Artikel mit Nennung des Namens veröffentlichen.

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