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Das darf nicht mehr auf Lebensmittelverpackungen stehen – ab 1. Juni


Ab 1. Juni
Das darf nicht mehr auf Lebensmittelverpackungen stehen

Von dpa
Aktualisiert am 12.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Supermarkt: Verpackungen von Süßigkeiten sollen Kinder weniger ansprechen.Vergrößern des Bildes
Supermarkt: Verpackungen von Süßigkeiten sollen Kinder weniger ansprechen. (Quelle: Pius Koller/imago-images-bilder)

Bunte Softdrinks oder lustige Figuren auf Süßigkeiten – aus Sicht von Verbraucherschützern sind Kinder nicht gut genug vor Werbung für ungesunde Lebensmittel geschützt. Die Werbewirtschaft reagiert.

Kinder und Jugendliche sollen in Zukunft besser vor Werbung für ungesunde Lebensmittel geschützt werden. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) plant dazu neue Verhaltensregeln, die am 1. Juni in Kraft treten sollen. Zuletzt hatte Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) immer wieder gefordert, die Verhaltensregeln zu verschärfen.

Konkret werde die Altersgrenze über alle bereits bestehenden Regeln hinweg von zwölf auf 14 Jahre erweitert, sagte ZAW-Hauptgeschäftsführer Bernd Nauen. So darf Lebensmittelwerbung für Kinder und junge Jugendliche unter 14 Jahren etwa weder direkte Aufforderungen zum Kauf noch zum Konsum enthalten.

"Außerdem ist es nun verboten, gegenüber dieser Altersgruppe positive Ernährungseigenschaften von Lebensmitteln in der Werbung hervorzuheben, deren übermäßiger Konsum nicht empfohlen wird – ein Snack bleibt ein Snack", so Nauen. Es gehe dabei um Formulierungen wie: "unter Zusatz wertvoller Vitamine und Mineralstoffe".

Werbung im TV und Radio bleibt unverändert

Die Regeln beziehen sich nach ZAW-Angaben nach wie vor nicht nur auf klassische Werbung im TV oder Radio, sondern gelten auch in den sozialen Netzwerken. Gerade für Plattformen wie Youtube und Instagram forderten Verbraucherschützer zuletzt immer wieder strengere Regeln. "Wenn ein Influencer auf Instagram im Auftrag eines Unternehmens Lebensmittel an Unter-14-Jährige bewirbt, hat auch er diese Regeln voll und ganz zu beachten", sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Werberats, Katja Heintschel von Heinegg. Anhand von Indikatoren wie der Sprache oder des Einsatzes von Comicelementen lasse sich bestimmen, wann sich Werbung an diese Altersgruppe richte.

Lebensmittelwerbung, die an Kinder gerichtet ist, ist in Deutschland durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zwischen den Bundesländern geregelt. Dieser wird wiederum von den Verhaltensregeln des Werberats ergänzt. Die Verhaltensregeln des Werberats werden von der umfänglich im ZAW vertretenen Werbewirtschaft beschlossen und verabschiedet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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