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Corona: Was dieses Jahr an Weihnachten und Silvester anders wird


Feiertage in Corona-Zeiten
Advent, Weihnachten, Silvester: Was dieses Jahr anders wird

Von afp
Aktualisiert am 22.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Feiertage in Corona-Zeiten: Sie werden sich von denen im vergangenen Jahr unterscheiden.Vergrößern des Bildes
Feiertage in Corona-Zeiten: Sie werden sich von denen im vergangenen Jahr unterscheiden. (Quelle: kajakiki/getty-images-bilder)
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Kann ich Weihnachten mit der Familie feiern? Und wie wird Silvester ablaufen? Mit den neuen Corona-Maßnahmen wird der Dezember 2020 nicht wie gewohnt ablaufen.

Traditionell ist der Dezember in Deutschland eine Zeit mit vielen Treffen, großen Einkäufen, vollen Kirchen und nach dem Weihnachtsfest ausgelassenen Silvesterfeiern. All das wird in diesem Jahr durch die neuen Beschlüsse von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten stark eingeschränkt. Fragen und Antworten:

Wie kann der Advent verlaufen?

Weil die seit Anfang November geltenden Einschränkungen bis zum 10. Januar verlängert wurden, fallen die üblichen Feiern aus. Der größte Teil der Weihnachtsmärkte war sowieso bereits abgesagt. In Betrieben übliche Weihnachtsfeiern sind nun auch nicht mehr möglich, ebenso wenig die in Schulen und Kitas üblichen Adventsbasare und -feiern.

Wie läuft der Weihnachtseinkauf?

Das gewohnte Bild aus den Innenstädten im Advent sind dicht gedrängte Menschenmassen – ein Schreckensszenario in Corona-Zeiten. Seit 16. Dezember, dem sogenannten harten Lockdown, sind die meisten Läden in Deutschland geschlossen. Allerdings erwarteten schon vorher– unabhängig von politischen Corona-Entscheidungen – Onlinehändler ein deutliches Umsatzplus.

Verändern dürfte sich auch die Struktur der Geschenke – gern werden an Weihnachten Karten für Konzerte oder Theateraufführungen verschenkt. Doch ab wann diese wieder regulär stattfinden können, ist nicht absehbar.

Wie halten es die Kirchen?

An Ostern, den höchsten Feiertagen der christlichen Kirchen, fielen alle Gottesdienste aus. Dies brachte den Kirchen trotz alternativer Angebote im Fernsehen und Internet viel Kritik ein. Mittlerweile sind Gottesdienste wieder möglich, werden zu Weihnachten zwar stattfinden, dies allerdings mit äußerst strengen Auflagen und Begrenzungen. Für Weihnachten sollen Gottesdienste "mit Großveranstaltungscharakter" absolut vermieden werden. Alternativ gibt es viele Möglichkeiten, an Gottesdiensten digital teilzunehmen.

Kann jeder einen Weihnachtsgottesdienst besuchen?

Besucherzahlen wie an Weihnachten üblich sind ausgeschlossen. Im Kölner Dom etwa gibt es an Heiligabend zwar vier Christmetten, in die riesige Kirche dürfen jeweils aber maximal 250 Gläubige auf Abstand. Damit können maximal tausend Menschen an Heiligabend in den Dom – üblich sind mehrere tausend Weihnachtsgottesdienstbesucher. Deutschlandweit arbeiten viele Kirchengemeinden mit einem Anmeldesystem, um den Zugang zu steuern. Viele Weihnachtsgottesdienste finden auch im Freien statt.

Was ist mit dem Weihnachtsurlaub?

Weihnachten unter Palmen oder Weihnachten im Schnee ist für viele eigentlich eine willkommene Alternative zum Weihnachtsfest zu Hause. Fernreisen sind aber absehbar in viele Länder allenfalls eingeschränkt möglich, weil es sich um Risikogebiete handelt, zusätzlich haben viele Länder Einreiseverbote verhängt. Die Bundesregierung appelliert weiterhin an die Bevölkerung, keine Reisen zu unternehmen, Ski-Urlaub ist sogar verboten.

Können Familien zusammen Weihnachten feiern?

Grundsätzlich sollen Weihnachtsfeiern mit der Familie oder Freunden in kleinerem Umfang möglich sein. Je größer das Familienfest in der Vergangenheit üblich war, desto stärker sind die drohenden Einschränkungen: Vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Dann ist auch die Kontaktbeschränkung auf zwei Haushalte aufgehoben. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Gibt es das gewohnte Silvester mit Feuerwerk und großer Feier?

Auch der Jahreswechsel sieht in diesem Jahr anders aus: Über Silvester und Neujahr gilt ein bundesweites Versammlungsverbot. Der Verkauf von Feuerwerk ist grundsätzlich verboten, auch öffentliche Feuerwerke sind untersagt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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