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Reisewarnung aufgehoben: Welche Rechte gelten für Türkei-Urlauber?


Aufhebung der Reisewarnung
Welche Rechte gelten derzeit für Türkei-Urlauber?

Von dpa
05.08.2020Lesedauer: 2 Min.
Urlaub in der Türkei: Die Türkei ist für deutsche Urlauber das drittbeliebteste Reiseland nach Spanien und Italien.Vergrößern des Bildes
Urlaub in der Türkei: Die Türkei ist für deutsche Urlauber das drittbeliebteste Reiseland nach Spanien und Italien. (Quelle: Freeartist/getty-images-bilder)

Gute Nachrichten für Türkei-Urlauber: Durch die Aufhebung der Reisewarnung können Veranstalter wieder Pauschalurlaub anbieten. Eine Expertin erklärt, was es reiserechtlich zu beachten gilt.

Durch die Aufhebung der Reisewarnung für die wichtigsten türkischen Urlaubsregionen ist Pauschalurlaub dort wieder möglich. "Reiseveranstalter werden nun wieder Urlaube in der Türkei anbieten, und es wird auch wieder mehr Flüge geben", erklärt Sabine Blanke vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl.

Wie Reisewarnung und Stornorecht zusammenhängen

Das heißt andersherum: Wer eine Buchung für einen Türkei-Urlaub in einer der entsprechenden Regionen hat, die vom Veranstalter noch nicht storniert wurde, kann jetzt in den allermeisten Fällen nicht mehr ohne Stornogebühren kündigen. "Grundsätzlich können Pauschalurlauber kostenlos von einer Reise zurücktreten, wenn es eine Reisewarnung gibt und der Urlaub kurz bevorsteht", erläutert Blanke.

Das sei bei der Türkei jetzt eher nicht mehr möglich, so die Juristin. "Denn mit der Reisewarnung fällt das größte Indiz weg, dass eine Reise nicht möglich sein wird." Allerdings komme es auf den Einzelfall an: Wenn wesentliche gebuchte Leistungen nicht erbracht werden können, sei dennoch ein Rücktritt vom Vertrag möglich.

Besser eine Pauschalreise buchen

Die Expertin rät, sich genau zu überlegen, ob man nun in die Türkei reisen will – und vor allem wie. "Ich würde Urlaubern eher zu einer Pauschalreise raten, weil man damit besser abgesichert ist", sagt Blanke. "Man kann vom Vertrag zurücktreten, falls doch wieder eine Reisewarnung ausgesprochen wird." Und im Krisenfall bringt der Veranstalter seine Gäste auf eigene Rechnung nach Deutschland.

Individualreisende konnten auch vor der Aufhebung der Reisewarnung in die Türkei – die Warnung der Bundesregierung ist kein Reiseverbot.

Vor der Reise über die Lage informieren

Urlauber sollten im Hinterkopf haben, dass sich die Lage jederzeit wieder ändern kann. "Man darf jetzt nicht davon ausgehen, dass alles vor Ort wie vorher ist und es keine örtlichen Auflagen gibt", so Blanke. Am besten informieren sich Reisende beim Auswärtigen Amt oder bei der deutschen Botschaft in der Türkei stets über die Lage.

Die Türkei ist für deutsche Urlauber das drittbeliebteste Reiseland nach Spanien und Italien. Der Urlaubsort Antalya ist eine der bedeutendsten Tourismushochburgen am Mittelmeer überhaupt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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