Urlaub im Grünen Was erlaubt das Jedermannsrecht in Schweden?
Tiefe Wälder, kühle Seen und eine atemberaubende Natur: Ein Urlaub in Schweden verspricht Erholung fernab von lautem Verkehr und stickiger Großstadtluft. Dabei gilt das Jedermannsrecht – doch was ist das?
Das Jedermannsrecht heißt auf Schwedisch Allemansrätten und ist sogar im schwedischen Grundgesetz verankert. Es bedeutet: Jeder darf sich frei draußen in der Natur bewegen, auch auf privaten Grundstücken. Erlaubt sind zum Beispiel wildes Campen für eine Nacht am selben Ort, die Versorgung mit Nahrung aus der Natur sowie Schwimmen und Bootfahren.
Auch Feuer machen ist erlaubt, wenn man Holz verwendet, das am Boden liegt, und verantwortungsvoll handelt. Äste abbrechen oder abschneiden und die Rinde von Bäumen einritzen, ist grundsätzlich nicht erlaubt – es sei denn, es handelt sich um Privatgelände und der Besitzer ist damit einverstanden.
Unterschiedliche Regelungen möglich
In Naturschutzgebieten und Nationalparks, wo Tiere und Pflanzen besonders geschützt sind, können strengere Regeln gelten – etwa bezüglich Reiten oder Feuer machen. Verboten ist dort das Sammeln von Beeren, Pilzen und Nüssen.
Wer in Schweden angeln will, kann das ohne Angelschein tun. "Auf den größten See Vättern, Vänern, Mälaren, Storsjön und Hjälmaren ist es sogar gratis möglich", erklärt Carl Undéhn von Visit Sweden. Für Binnengewässer braucht man eine Angelkarte – auf Schwedisch "Fiskekort". Urlauber erhalten sie an Tankstellen, bei Unterkünften oder online für 50 bis 100 Schwedische Kronen pro Tag (etwa fünf bis zehn Euro). Auch Wochen- oder Jahreskarten gibt es.
- Nachrichtenagentur dpa