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Corona-Krise: Behörde warnt vor mangelhafter FFP2-Schutzmaske


Behörde warnt
Mangelhafte FFP2-Schutzmaske im Umlauf

Von t-online, jb

Aktualisiert am 28.05.2020Lesedauer: 1 Min.
Schutzmaske: Diese FFP2-Schutzmaske erfüllt nicht die angegebenen Sicherheitsstandards.Vergrößern des Bildes
Schutzmaske: Diese FFP2-Schutzmaske erfüllt nicht die angegebenen Sicherheitsstandards. (Quelle: BGV Hamburg)

Einige FFP2-Schutzmasken des Herstellers LexusLance können die geforderte Schutzwirkung nicht einhalten. Daher warnt nun eine Behörde vor deren Benutzung.

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg (BGV) warnt aktuell vor der Nutzung von FFP2-Schutzmasken des Importeurs Brandsstock GmbH. "Sicherheitstechnische Untersuchungen haben ergeben, dass die nach den entsprechenden Normen geforderte Schutzwirkung [...] nicht erreicht werden", heißt es auf der Internetseite der BGV.

Betroffen von der Warnung ist folgende Marke:

  • FFP2-Atemschutzmaske
    LexusLance Modell LK-003

Aerosole können durch das Material dringen und so zu starken Gesundheitsschäden führen. Dies haben zwei Produktuntersuchungen für das Modell ergeben, so die BGV.

Von der unzureichenden Schutzwirkung sind allerdings bislang nur die Atemschutzmasken mit folgender Kennzeichnung betroffen:

Production: 9144300053799610K
Lot number: LK-003-A004
Production date: 16/03/2020
Expiry date: 15/03/2021

Gefahr nur für bestimmte Personengruppen

Die Behörde geht davon aus, dass es sich hierbei um einen Konstruktionsfehler handelt. Es wird vermutet, dass das Material keine ausreichende Stärke aufweist beziehungsweise nur eine unzureichende Menge an Filtermaterial verwendet wurde, um schädliche Aerosole abzuschirmen. Dementsprechend könnten die Masken auch nicht vor SARS-CoV2-Erregern schützen.

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Personen, die die Masken bei der Arbeit nutzen sowie Risikopatienten sollten das Produkt daher nicht verwenden. Als einfache Mund-Nasen-Bedeckung (also als sogenannte "Community-Maske") können die Masken allerdings weiterhin verwendet werden, so die Behörde.

Sollten Sie weitere Hinweise zu den betroffenen FFP2-Schutzmasken haben, möchten Sie sich bitte an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz produktsicherheit@bgv.hamburg.de wenden.

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